Inhalte mit dem Schlagwort „Füllmenge“

19. Februar 2018

Keine „Mogelpackung“, wenn Cremetiegel Verpackung nur gut zur Hälfte füllt

weißer Cremetiegel neben weißer Umverpackung auf Holz
Urteil des BGH vom 11.10.2017, Az.: I ZR 78/16

a) Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen die im Zivilprozess geltende Dispositionsmaxime, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag einen Irreführungsaspekt zugrunde legt, den der Kläger nicht schlüssig vorgetragen hat (Fortführung von BGH, GRUR 2017, 295 - Entertain).

b) Die Annahme einer Täuschung über die Füllmenge des Produkts durch die Gestaltung der Größe der Umverpackung ("Mogelpackung") hängt davon ab, ob der Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf das konkret in Rede stehende Produkt die Vorstellung hat, dass die Größe der Verpackung in einem angemessenen Verhältnis zur Menge des darin enthaltenen Produkts steht.

c) Für die Fragen, welchen Grad seiner Aufmerksamkeit der Verbraucher einem Produkt entgegenbringt und ob er nicht nur die Schauseite der Aufmachung, sondern ebenfalls die an anderer Stelle angebrachten näheren Angaben wahrnehmen wird, ist von Bedeutung, ob er seine Kaufentscheidung regelmäßig auch von der Zusammensetzung abhängig machen wird. Davon ist für eine Creme für die Gesichtspflege regelmäßig auszugehen.

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05. Mai 2015

„Mogelpackung“ als Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz und UWG

Roter Mogelpackung-Stempel
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.03.2015, Az.: 4 U 196/14

Wird ein Frischkäse sowohl in einem Plastikbecher als auch in einer Umverpackung aus Pappe vertrieben und übersteigt das Volumen der Umverpackung das Volumen des Plastikbechers um mehr als das Doppelte, so liegt wettbewerbswidriges Verhalten vor. Der Verbraucher wird so nämlich über die tatsächliche Füllmenge des Frischkäses getäuscht. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Gewichtsangabe mehrfach auf der Umverpackung zu finden ist und „Fenster“ in der Verpackung es dem Verbraucher ermöglichen, die Form der Innenverpackung zu erkennen.

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20. September 2011

Kerngleiche Verletzungshandlungen im engen Unterlassungstitel

Beschluss des OLG Celle vom 16.07.2011, Az.: 13 W 56/11

Der Antragsteller erstritt einen sehr eng gefassten Unterlassungstitel, welcher dem Antragsgegner verbot konkrete Produkte in einer bestimmten Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises zu bewerben.  Nach Zustellung des Titels warb der Antragsgegner für ähnliche und identische Produkte in einer anderen Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises. Im Rahmen eines eng gefassten Unterlassungstitels fallen nicht nur identische Handlungen unter das Verbot, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind. Abweichende Packungsgrößen sind von solch einem engen Unterlassungstitel erfasst, nicht aber lediglich ähnliche Produkte.
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06. April 2009

Weichfertigpackungen als Mogelpackungen?

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.10.2008, Az.: 14 U 240/07 Auch erhebliche Lufteinschlüsse lassen sich von einem Durchschnittsverbraucher durch Tasten und Betrachten der Verpackung klar feststellen. Die Verpackung muss nicht durchsichtig sein. Gerade bei Gewürzen ist für den Käufer ohnehin die angegebene Füllmenge entscheidend, die eine Fehlvorstellung des Käufers vermeidet. Mithin wird nicht mehr Inhalt vorgetäuscht, als tatsächlich in der Verpackung enthalten ist.
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