Filesharing im ungesicherten W-LAN-Netz
Urteil des LG Düsseldorf vom 16.07.2008, Az.: 12 O 229/08 Wer einen ungesicherten Zugang zu seinem W-LAN-Netz hat, haftet im Falle einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung gem. § 97 Abs. 1 UrhG. Bereits die Schaffung eines unverschlüsselten Internetzugangs begründet eine Störerhaftung, indem jedermann urheberrechtlich geschützte Daten im Wege des Filesharings unter der IP-Adresse des Internetanschlussinhabers anbieten kann.
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