Inhalte mit dem Schlagwort „Fusionskontrolle“

05. September 2017

Untersagung der EDEKA-Tengelmann-Fusion war rechtmäßig

Fusion zweier Unternehmen
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.08.2017, Az.: VI-Kart 5/16 (V)

Die kartellbehördliche Untersagung des Fusionsvorhabens der Unternehmen EDEKA und Tengelmann war rechtmäßig. Durch den Zusammenschluss hätte die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung durch EDEKA gedroht. Die Marktanteile für EDEKA wären fusionsbedingt je nach Standort auf deutlich über 40 % gestiegen und hätten somit die Schwelle überschritten, an die das Kartellgesetz die Vermutung der Einzelmarktbeherrschung knüpft.

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23. Oktober 2012

Haller Tagblatt

Beschluss des BGH vom 19.06.2012, Az.: KVR 15/11 a) Für die Annahme, dass eine marktbeherrschende Stellung verstärkt wird, reicht es aus, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass infolge des Zusammenschlusses mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Umstände zu erwarten ist, die dem marktbeherrschenden Unternehmen eine günstigere Wettbewerbssituation verschaffen. Lediglich eine Veränderung von - insbesondere rechtlichen - Rahmenbedingungen des Wettbewerbs darf bei der Prognose nur berücksichtigt werden, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 117 f. - Kfz-Kupplungen; Fortführung von BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136, 268, 276 - Stromversorgung Aggertal). b) Der für die Fusionskontrolle maßgebliche Prognosezeitraum beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre.
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28. Dezember 2009

Das Feststellungsinteresse in der Fusionskontrolle nach Erledigung

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.05.2009, Az.: VI-Kart 9/08 (V)

Haben die Zusammenschlussbeteiligten bereits die Bedingungen des Kartellamts erfüllt und die Fusion vollzogen, so ist das für eine Entscheidung des Gerichts nach § 71 II 2 GWB erforderliche Feststellungsinteresse nur unter engen Voraussetzungen noch zu bejahen. Im vorliegenden Fall war weder eine Wiederholungsgefahr noch ein konkretes künftiges Vorhaben ersichtlich, auf welches die kartellbehördliche Entscheidung von präjudizieller Wirkung sein könnte. Die bloß theoretisch nicht auszuschließende Möglichkeit eines künftigen Vorhabens innerhalb des Prognosezeitraums reicht für eine Bejahung nicht aus.
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08. Dezember 2009

Anwendbarkeit der Bagatellmarktklausel ist marktabhängig

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29.04.2009, Az.: VI-Kart 18/07 (V)

Erfüllt ein Zusammenschluss den Tatbestand der Bagatellmarktklausel des § 35 GWB, so fällt dieser Zusammenschluss nicht unter die Fusionskontrolle. Ein Bagatellmarkt liegt vor, wenn seit mindestens fünf Jahren Waren angeboten werden und im letzten Jahr weniger als 15 Mio. € umgesetzt wurden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, den betroffenen Markt zu qualifizieren, insbesondere ob eine Addition der Umsätze mehrer getrennter Märkte -wie beispielsweise bei einer künstlichen Marktaufteilung- gemäß der Rechtsprechung des BGH zulässig ist.  

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30. September 2009

Entega – Missbräuchliche Preisspaltung eines Gasversorgers

Urteil des BGH vom 23.06.2009, Az.: KZR 21/08 a) Wird ein abhängiges Unternehmen i.S. des § 17 AktG wegen missbräuchlicher Preisspaltung zivilrechtlich in Anspruch genommen, sind ihm für die Anwendung von § 19 Abs. 1 und 4 GWB die Kenntnisse seiner Mutter- und Schwestergesellschaften zuzurechnen.

b) Die Verbundklausel des § 36 Abs. 2 GWB gilt nicht nur für die Fusionskontrolle, sondern für den gesamten Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
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