Keine Markenrechtsverletzung durch den Aufdruck „BLESSED“ auf einem Hoodie
Das Gericht hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die Benutzung des Aufdrucks "BLESSED", auf einem Hoodie, die Markenrechte des Klägers beeinträchtige. Dies verneinte das Gericht mit der Begründung, dass Wörter auf der Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstücks vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden werden. Zudem sei der Aufdruck nicht markenmäßig, sondern dekorativ und nur zu rein beschreibenden Zwecken benutzt worden.