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03. November 2011 Beschluss des BPatG vom 22.09.2011, Az.: 28 W (pat) 28/11
Die Wortmarke „BULLI“ ist keine übliche Bezeichnung für die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stehenden Waren und Dienstleistungen, so dass ihr nicht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG entgegen steht.
Weiterlesen 24. Juni 2010 Urteil des EuGH vom 03.06.2010, Az.: C-569/08 Die EU-Kommission hat zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ allgemeine Regeln zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ erlassen. Danach ist u.a. bestimmt, dass falls ein Name, für den frühere Rechte beansprucht werden, Sonderzeichen sowie Leer- und Interpunktionszeichen enthält, diese aus dem entsprechenden Domänennamen entweder ganz entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder, falls möglich, transkribiert. Die Klägerin meldete erfolgreich insgesamt 33 Gattungsbegriffe als Marken an, und zwar jeweils unter Verwendung des Sonderzeichens „&“ vor und nach jedem Buchstaben. Auf der Grundlage der Marke „&R&E&I&F&E&N&“, die für Sicherheitsgurte eingetragen wurde, wurde unter Entfernung der Sonderzeichen die entsprechende Domain reifen.eu registriert. Die Klägerin beabsichtigte, unter dieser Domain ein Internetportal für den Reifenhandel zu betreiben. Hierzu entschied der EuGH, dass die Anmeldung einer Marke, die ohne die Absicht, sie als solche zu benutzen, sondern zu dem alleinigen Zweck erfolgt, anschließend auf der Grundlage der Rechte an dieser Marke einen Namen der Domäne oberster Stufe „.eu“ eintragen zu lassen, eine Registrierung als bösgläubig kennzeichnen kann.
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