Urteil des OLG Köln vom 05.04.2019, Az.: 6 U 179/18
Ein Autohändler muss die Bedingungen unter denen der Kaufpreis gelten soll in der Nähe des Kaufpreisangebots platzieren. Das Gericht urteilte, dass der Verbraucher sich regelmäßig nicht das komplette Angebot gründlich durchlese, sondern anhand von wenigen ausschlaggebenden Punkten entscheidet, ob er das Angebot interessant finde. Sind vertragswesentliche Informationen jedoch „versteckt“, wird der Verbraucher dadurch in die Irre geführt, da diese Informationen den tatsächlichen Kaufpreis beeinflussen.
Pressemitteilung Nr. 64/2018 zum Urteil des AG München vom 10.01.2018, Az.: 142 C 10499/17
Gibt ein Verkäufer in einem Internetinserat über einen Gebrauchtwagen seinen Namen sowie seine Kontaktdaten an und führt sich im Kaufvertrag als Verkäufer an, kann der Käufer davon ausgehen, dass auch der Verkäufer als Vertragspartner und nicht nur als Vertreter für einen Dritten auftritt. Weist der Verkäufer in dem Inserat zudem weitere Eigenschaften des Wagens wie etwa die Scheckheftpflege aus, können auch solche Angaben Vertragsbestandteil werden. Die Eigenschaft der Scheckheftpflege ist dabei ein wesentliches und wertbildendes Merkmal eines Gebrauchtwagens. Täuscht der Vertragspartner wahrheitswidrig über die Scheckheftpflege des Fahrzeugs, ist der Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt.
Urteil des BGH vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 104/14
Die einem Kaufvertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, welche vom Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes e. V. (ZDK) zur Verfügung gestellt wurden, sind aufgrund der unklaren Regelung intransparent und damit unwirksam. Die Verjährungsfrist für Sachmängel wurde zunächst in einer Klausel auf ein Jahr festgelegt, allerdings in einem weiteren Abschnitt dahingehend eingeschränkt, dass diese Regelung nicht für Ansprüche auf Schadensersatz gelte. Es ist nicht klar verständlich dargestellt, welche Auswirkungen die Klauseln auf Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung der Nacherfüllungspflicht haben. Die Angaben zur Verjährungsfrist genügen den Anforderungen des Transparenzgebots nicht und sind deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam.
Urteil des AG Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2014, Az.: 1 C 1030/14
Wird bei Vertragsschluss der Kilometerstand eines Gebrauchtfahrzeuges nicht näher thematisiert, liegt im Zweifel hierzu keine vertragliche Vereinbarung vor. Dies ist auch dann nicht anders zu bewerten, wenn im Kaufvertrag auf ein bestehendes eBay-Angebot verwiesen wurde und diese Verweisung lediglich der Beschreibung von Zustand und Ausstattung mit Ausnahme des Kilometerstands diente. Lässt sich der Käufer im Zuge des Vertragsschlusses das Serviceheft des Kfz nicht zeigen oder besteht nicht auf einer Einsicht des Heftes, dann handelt er grob fahrlässig im Sinne des § 442 Abs. 1 BGB, denn ohne die grobe Fahrlässigkeit hätte er den Ist-Zustand im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gekannt.
Urteil des LG Freiburg vom 14.04.2014, Az.: 12 O 72/13
Bei Printwerbung gelten tageszugelassene Pkw als Neu- und nicht als Gebrauchtwagen. Folglich ist eine Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs sowie der CO2-Emissionen erforderlich. Diese Angaben wiederum müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein, was jedoch nur heißt, dass die Angaben nicht kleiner als der Gesamttext abgedruckt werden dürfen.
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 25.09.2013, Az.: VIII ZR 206/12 Eine AGB-Klausel, durch die eine Gebrauchtwagengarantie an die Wartung durch Herstellerwerkstätten geknüpft wird, ist ungültig. Das Erlöschen einer entgeltlich erworbenen Zusatzgarantie trotz sachgemäßer Wartung benachteiligt den Käufer übermäßig.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.11.2012, Az.: I-3 W 228/12 Zeigt der Kilometerzähler eines als Gebrauchtwagen verkauften Fahrzeugs einen gegenüber der wirklichen Laufleistung deutlich reduzierten Stand auf, liegt ein Sachmangel vor, wenn der Käufer auf die Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes vertrauen durfte. Die Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs durch einen Händler in einer Internetanzeige ohne einschränkenden Zusatz, kann hierbei als konkludente Beschaffenheitsvereinbarung angesehen werden, selbst wenn im späteren Kaufvertrag der in der Internetanzeige angegebene Kilometerstand nicht mehr aufgeführt ist.
Urteil des OLG Oldenburg vom 16.09.2010, Az.: 1 U 75/10
Die Werbung für einen Pkw mit der Bezeichnung "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)"ist wettbewerbswidrig und damit irreführend, wenn der Händler nicht darauf hinweist, dass das Fahrzeug zuvor in einer gewerblich genutzen Fahrzeugflotte als Mietwagen eingesetzt worden war. Der Durchschnittsverbraucher versteht unter dem Begriff "Jahreswagen" einen "jungen" Gebrauchtwagen aus erster Hand, der sich hinsichtlich seines Alters von einem Neufahrzeug im wesentlichen lediglich durch die einjährige Nutzung seit der Erstzulassung unterscheidet.
Urteil des OLG Hamm vom 20.07.2010, Az.: I-4 U 101/10
Einen PKW, der zu gewerblichen Zwecken vermietet wurde, als „Jahreswagen erster Hand“ zu bezeichnen, stellt eine Irreführung dar. Für die Wertermittlung eines gebrauchten Kfz ist es von Bedeutung, ob es als Mietfahrzeug verwendet wurde, da ein solches nicht so sorgfältig wie ein eigenes Kfz gepflegt wird. Ein Hinweis auf die Nutzung als Mietfahrzeug ist damit zwingend erforderlich.
Pressemitteilung des BGH Nr. 256/2009 vom 16.12.2009, Az.: VIII ZR 38/09
Nach dem Erwerb eines Autos von einem unbekannten Zwischenhändler trifft den Verkäufer bei Weiterverkauf des Fahrzeugs gegenüber dem neuen Käufer eine Aufklärungspflicht dahingehend, dass ein nicht im Kfz-Brief eingetragener Zwischenhändler existiert.
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