Inhalte mit dem Schlagwort „Gebrauchtwagenkauf“

27. Juni 2019

Hinweis auf Mietwageneigenschaft bei Gebrauchtwagen unerlässlich

Auto und Autoschlüssel auf Fahrzeugbrief
Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 15.03.2019, Az.: 6 U 170/18

Bei der Mietwageneigenschaft handelt es sich um eine wesentliche Information, die für die Entscheidung des durchschnittlichen Verbrauchers ein erhebliches Gewicht hat. Darüber hinaus ist es dem Verkäufer ohne weiteres möglich diese Information zu kommunizieren. Die fehlende Information stellt daher einen Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3, 5a Abs. 2 UWG dar.

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15. Januar 2016

Seit Gefahrübergang aufgetretener Sachmangel geht bei unaufklärbarer Ursache zu Lasten des Verbrauchers

junge Frau hat Autopanne und telefoniert mit dem Handy
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.04.2015, Az.: 10 U 133/13

Die in § 476 BGB angeordnete Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers gilt nicht für die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Sie setzt vielmehr einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und enthält lediglich die Vermutung, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Kommen mehrere Ursachen für einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang auftretenden Schaden in Betracht, von denen die eine eine vertragswidrige Beschaffenheit begründet, die andere jedoch nicht, und lässt sich nicht aufklären, worauf der Schaden beruht, geht dies zu Lasten des Käufers.

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16. Oktober 2015

Beschaffenheitsvereinbarung bei Online-Verkäufen

Formular eines Kaufvertrags für gebrauchte Kraftfahrzeuge, Hand mit Kugelschreiber und Autoschlüssel, Gebrauchtwagen
Urteil des LG Saarbrücken vom 14.08.2015, Az.: 10 S 174/14

Eine Beschaffenheitsvereinbarung kann angenommen werden, wenn in einem Internetinserat die Funktionsfähigkeit einer Standheizung in einem Gebrauchtwagen erklärt wird, der Käufer mehrfach die Beschaffenheit erfragt und der Verkäufer ausdrücklich erklärt, diese vor zwei Wochen getestet zu haben und sie funktioniere. Dafür muss der Verkäufer auch dann einstehen, wenn er die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen hat.

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03. Juni 2015

Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in AGB beim Gebrauchtwagenkauf

Autos stehen in Reihe zum Verkauf
Urteil des BGH vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 104/14

Die einem Kaufvertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, welche vom Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes e. V. (ZDK) zur Verfügung gestellt wurden, sind aufgrund der unklaren Regelung intransparent und damit unwirksam. Die Verjährungsfrist für Sachmängel wurde zunächst in einer Klausel auf ein Jahr festgelegt, allerdings in einem weiteren Abschnitt dahingehend eingeschränkt, dass diese Regelung nicht für Ansprüche auf Schadensersatz gelte. Es ist nicht klar verständlich dargestellt, welche Auswirkungen die Klauseln auf Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung der Nacherfüllungspflicht haben. Die Angaben zur Verjährungsfrist genügen den Anforderungen des Transparenzgebots nicht und sind deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam.

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