Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des BPatG über Kostenansatz
a) § 11 Abs. 3 PatKostG schließt nicht nur eine Beschwerde, sondern auch eine Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz aus.
b) Die Frage, ob Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung niederzuschlagen sind, betrifft den Kostenansatz.