Kostenlose Rückzahlung von Prepaid-Guthaben
Pressemitteilung des OLG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 27.03.2012, Az.: 2 U 2/11
Eine AGB eines Mobilfunkanbieters, welche Gebühren für die Rückzahlung von Prepaid-Guthaben bei Vertragsbeendigung festlegt, ist unwirksam. Zudem sind die Gebühren zur "Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden" und eine "Mahngebühr" zu hoch angesetzt worden.