GEZ – Schriftformerfordernis bei Abmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes
Urteil des VG Hamburg vom 07.07.2009, Az.: 10 K 411/09
Die für die Anzeige über das Ende des Bereithalten eines Rundfunkgerätes erforderliche Schriftform wird nicht dadurch eingehalten, dass der Rundfunkteilnehmer diese Anzeige per E-Mail an die GEZ versendet.