„Fitte Birne“ für Software zum Gedächtnistraining
Beschluss des BPatG vom 30.09.2009, Az.: 29 W (pat) 76/08
Der Marken-Beschwerdesenat gab einer Beschwerde auf Eintragung der Marke "Fitte Birne" für Gedächtnistraining-Software statt. Die umgangssprachliche und saloppe Bezeichnung und die damit einhergehende Originalität wurde als geeignet für einen Herkunftshinweis uns somit als ausreichend unterscheidungskräftig angesehen.
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