Inhalte mit dem Schlagwort „Gedicht“

28. April 2022

Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Richterin schlägt mit Richterhammer auf den Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 16 U 87/21

Bei der Frage, ob eine Aussage als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung zu bewerten ist, kommt es auf den objektiven Gehalt der Aussage im Gesamtkontext an. Im konkreten Fall ging es um die Deutung bzw. Wiedergabe eines Gedichts. Die Klägerin, die das Gedicht ursprünglich in den sozialen Medien geteilt hatte, fühlte sich durch eine Äußerung der Beklagten, die diese in Bezug auf das Gedicht getätigt hatte, in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das OLG Frankfurt am Main stellte jedoch klar, dass sich die Aussage der Beklagten als Deutung des Gedichts und damit als Meinungsäußerung darstellt, weshalb der Klägerin ein Unterlassungsanspruch nicht zustehe.

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15. Mai 2018

Erdoğan gegen Böhmermann: Schmähgedicht bleibt weiterhin größtenteils verboten

Mann hält sich den Mund zu
Pressemitteilung des OLG Hamburg zum Urteil vom 15.05.2018, Az.: 7 U 34/17

Das vom Moderator Jan Böhmermann in der Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragene „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdoğan wird auch in zweiter Instanz zu großen Teilen als persönlichkeitsrechtsverletzend bewertet. Auch wenn das gegenständliche Gedicht grundsätzlich im Gesamtkontext zur Sendung steht und diese in vermeintlich satirischer Art und Weise die Unterschiede zwischen zulässiger und unzulässiger Meinungsäußerung erklären möchte, handelt es sich bei dem vorgetragenen Werk um eine reine Aneinanderreihung einzelner Aussagen, die auch isoliert zu betrachten sind. Insbesondere überwiegt dabei in den Passagen, in denen der türkische Staatspräsident ohne weiterer Anhaltspunkte mittels intimer und sexueller Anspielungen beleidigt wird, der herabsetzende Charakter, womit es sich bei diesen Teilen nicht mehr um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Böhmermann, der mit seiner Berufung das Gedicht als Ganzes weiterhin als zulässige Meinungsäußerung erkannt haben wollte, scheitert damit ebenso wie Erdoğan, der mit seinem Rechtsmittel das Verbot des ganzen Gedichts verfolgte.

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