Inhalte mit dem Schlagwort „Gefahr der Namensverwechslung“

19. Mai 2011

Bezeichnung eines Gebäudes unter historischer und architektonischer Betrachtungsweise

Beschluss des KG Berlin vom 01.04.2011, Az.: 5 W 71/11

Die Verwendung eines verwechslungsfähigen Namens eines Kinos für ein Gebäude kann kennzeichenrechtlich hinzunehmen sein, wenn in diesem Gebäude früher unter derselben Bezeichnung ein bekanntes Stummfilmkino geführt wurde. Diese Wendung bezeichnet nämlich den Veranstaltungsort, indem über den historischen Bezug des denkmalgeschützten und architektonisch und historisch wertvollen Gebäudes informiert wird. Diese Bezeichnung ist auch auf diversen Internetplattformen zulässig, da dort ebenfalls lediglich die Örtlichkeit in ihren historischen und architektonischen Bezügen bezeichnet werden soll.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a