Rechtswidrigkeit einer Datenübermittlung an die SCHUFA trotz Bestreitens der Forderung
Urteil des AG Ahlen vom 08.10.2013, Az.: 30 C 209/13
WeiterlesenEine Datenübermittlung an die SCHUFA ist rechtswidrig, wenn sie entgegen dem Willen des Betroffenen erfolgt und die Forderung bestritten ist.