Inhalte mit dem Schlagwort „Gegendarstellung“

20. April 2011

Die Abbildung einer Fotomontage begründet keinen Gegendarstellungsanspruch

Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.03.2011, Az.: 14 U 186/10

Wird auf der Titelseite einer Illustrierten eine Fotomontage abgebildet, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung dahin, dass es sich um eine Fotomontage handelt, die ohne Einverständnis des Abgebildeten erstellt wurde. Die Fotomontage stellt keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung dar.

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08. Oktober 2010

Gegendarstellung muss nur bei unverzüglichem Zugang veröffentlicht werden

Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.05.2010, Az.: 7 U 121/09 Eine Gegendarstellung, die mehr als zwei Wochen nachdem der Betroffene Kenntnis von der Erstmitteilung erhalten hat, dem Verlag zugeht, ist nicht mehr unverzüglich im Sinne des Hamburgischen Pressegesetzes und muss darum nicht veröffentlicht werden. Ebensowenig unverzüglich ist eine Erklärung, die per Fax, dem das Original später nachfolgt, zugeht. Das betroffene Presseorgan muss die ihm zugegangene Erklärung, zu deren Veröffentlichung es verpflichtet ist, zum Schutz der Pressefreiheit auf Echtheit und Ernsthaftigkeit prüfen können. Die Veröffentlichung einer Zweitgegendarstellung kann nur verlangt werden, wenn diese als Korrektur einer zuvor beanstandeten unverzüglich zugegangenen Erstdarstellung anzusehen ist.
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24. März 2009

Unverzüglichkeit der Gegendarstellung

Beschluss des OLG Celle vom 22.01.2009, Az.: 13 W 135/08

Eine erst zehn Wochen nach der Kenntnisnahme des in einer Tageszeitung erschienenen Artikels zugeleitete Gegendarstellung ist regelmäßig nicht mehr als unverzüglich im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 5 des Niedersächsischen Pressegesetzes anzusehen. Eine allgemeine Bevollmächtigung des Gerichts, die Gegendarstellung in der Form anzupassen, dass der gestellte Gegendarstellungsanspruch begründet ist, stellt eine unzulässige Einschränkung des „Alles-Oder-Nichts-Prinzips“ dar.
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16. März 2009

Gegendarstellungen bei Tatsachenbehauptungen

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.02.2009, Az.: 14 U 156/08 Eine Gegendarstellung braucht sich nicht darauf zu beschränken, die in der Erstmitteilung enthaltene Tatsachenbehauptung als falsch zu bezeichnen und ihr eine andere Tatsachenbehauptung gegenüberzustellen. Vielmehr ist ein erklärender Zusatz zulässig, soweit dieser zum Verständnis der Erwiderung notwendig ist...
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