Die Abbildung einer Fotomontage begründet keinen Gegendarstellungsanspruch
Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.03.2011, Az.: 14 U 186/10
Wird auf der Titelseite einer Illustrierten eine Fotomontage abgebildet, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung dahin, dass es sich um eine Fotomontage handelt, die ohne Einverständnis des Abgebildeten erstellt wurde. Die Fotomontage stellt keine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung dar.