Inhalte mit dem Schlagwort „Gegenleistung“

24. Juli 2015 Top-Urteil

„Trade-in-Programm“ von Amazon verstößt gegen die Buchpreisbindung

abgerundetes Bücherregal gefüllt mit vielen farbigen Büchern
Pressemitteilung Nr. 125/2015 zum Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

Der Internetversandhändler amazon.de hat mit seinem „Trade-in- Programm“ zur Jahreswende 2011/2012, welches dem Kunden beim Eintausch zweier gebrauchter Bücher einen Einkaufsgutschein von 5€ gewährte, gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ein solches Gutscheinscheinsystem vermehrt das Vermögen des Buchhändlers nicht um die Höhe des gebundenen Preises, da seitens des Kunden keine entsprechende Gegenleistung erfolgt, welche dem Wert des Rabattes entspricht. Somit liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor.

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14. April 2021

Erneute Entscheidung zur Vergütung des Chefkameramanns des Films „Das Boot“

Boot in den Bergen
Pressemitteilung Nr. 075/2021 des BGH zum Urteil vom 01.04.2021, Az.: I ZR 176/18

Erneut geht es um den fortbestehenden Streit über die Nachvergütung des Chefkameramanns des Filmwerks „Das Boot“. Laut BGH habe das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, nicht berücksichtigt, dass es ausschließlich auf das Verhältnis zwischen dem Urheber und dem jeweiligen Nutzungsberechtigten ankommt. Zudem wurden Vergütungsregelungen herangezogen, die nicht unmittelbar anwendbar waren. Insbesondere diesem Berechnungsfehler wird nun nachzugehen sein.

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03. März 2021

„Taler“ in einer Apotheke für Facebook-Likes – zulässige Werbemethode?

Kundengespräch in einer Apotheke
Urteil des LG Bonn vom 04.12.2020, Az.: 14 O 82/19

Das LG Bonn hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn eine Apotheke ihren Kunden anbietet, „Taler“ gegen „Gefällt-mir-Angaben“ auf den sozialen Netzwerken zu erhalten. Die Taler könnten im Anschluss in der Apotheke gegen diverse Prämien eingetauscht werden. Solche Werbemaßnahmen sind für den Verbraucher irreführend, da die objektive Betrachtungsweise stark eingeschränkt wird. Die angebotenen Taler stellen einen geldwerten Vorteil dar, weshalb ein Kunde, der eine Empfehlung abgibt, in seiner Entscheidung nicht mehr frei ist.

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11. November 2019

Verlinkungen von Influencern auf Instagram müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Influencerin mit Smartphone
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 24.10.2019, Az.: 6 W 68/19

Aufgrund der kommerziellen Natur des Instagram-Accounts einer Influencerin trifft diese die Pflicht, Verlinkungen auf fremde Unternehmen als Werbung kenntlich zu machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Präsentiert sich die Influencerin beispielsweise nicht als Werbefigur, verlinkt in ihren Posts jedoch mithilfe eines „Tags“ ein bestimmtes Unternehmen und bedankt sich für eine Reiseeinladung, ist dies als Werbung zu werten, die kenntlich gemacht werden muss. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Influencerin für jeden „Tag“ eine Gegenleistung erhält.

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17. Juni 2014

Ausgabe von Bonusgutscheinen beim Ankauf gebrauchter Bücher wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.01.2014, Az.: 11 U 93/13

Ein Buchhändler, der seinen Kunden im Rahmen einer Werbeaktion Bonusgutscheine für neue preisgebundene Bücher ausgibt, sofern diese gleichzeitig mehrere gebrauchte Bücher zum Ankauf anbieten, verstößt gegen die Buchpreisbindung nach §§3, 5 BuchPrG und handelt wettbewerbswidrig. Die Gewährung von Gutscheinen kann zwar in Fällen zulässig sein, in denen der Verkäufer eine Gegenleistung erhält. Eine solche ist vorliegend jedoch nicht ersichtlich.

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