Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser
In einem Patentnichtigkeitsverfahren hat der BGH [kanzlei.biz Anwaltsanzlei Hild] u.a. darüber entschieden, ob ein Handbuch, in dem die Bedienung einer technischen Erfindung aufgeschrieben wurde, an Dritte weitergegeben werden darf. Sobald das Buch an den Empfänger übergeht, werden alle darin enthaltenen Merkmale preisgegeben. Es kommt darauf an, ob bei der Lieferung einer schriftlichen Aufzeichnung, eine Geheimhaltungspflicht „ausdrücklich oder stillschweigend“ vereinbart wurde oder ob diese sich aus „Treu und Glauben“ ergibt. Falls der Empfänger die Informationen von sich aus geheim halten möchte, muss er das Handbuch anfordern.