Inhalte mit dem Schlagwort „Gehilfe durch Unterlassen“

05. Dezember 2016

Gehilfenhaftung des Sharehostingdienst-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer nach Erhalt einer Take-Down-Mitteilung

Übersicht Sharehosting und Daten
Urteil des LG München I vom 18.03.2016, Az.: 37 O 6200/14

Der Betreiber eines Sharehostingdienstes, der durch besondere Anreize zur rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtsverletzenden Dateien durch Dritte eine Gefahrenquelle geschaffen hat, haftet als Gehilfe für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer an den betroffenen Werken, soweit er hierzu eine Take-Down-Mitteilung erhalten und es unterlassen hat, ein öffentliches Zugänglichmachen dieser Werke zu verhindern, da ihm, sobald er Kenntnis von diesen Rechtsverletzungen erlangt, aufgrund der Störerhaftung Löschungs- und Prüfpflichten obliegen.

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