Inhalte mit dem Schlagwort „Gelbe Seiten“

03. Mai 2017

Irreführende Werbung mit nicht existenten Unternehmensstandorten

Gelbe Seiten Telefonbuch aufgeschlagen
Urteil des OLG Köln vom 23.12.2016, Az.: 6 U 119/16

Die Angabe von tatsächlich nicht existenten Firmenniederlassungen im Internet oder in den Gelben Seiten verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Eine Werbung im Internet mit fiktiven Unternehmensstandorten stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung dar, denn durch fiktive Niederlassungen vor Ort, wird bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt, das Unternehmen ist in der Nähe ansässig und schnell zu erreichen. Auf diese Weise wird der Kunde getäuscht und in die Irre geführt.

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12. März 2012

Werbung in Telefonbüchern

Urteil des BGH vom 31.01.2012, Az.: KZR 65/10

In der zeitlich späteren Überlassung von Anzeigenpreislisten eines Telefonbuchverlegers an eine Werbeagentur liegt keine unbillige Behinderung. Die klagende Werbeagentur wurde gegenüber gleichartigen Unternehmen nicht unterschiedlich behandelt.
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18. August 2011

„Gelbe Seiten“ nicht für Internetseiten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.06.2011, Az.: 6 U 34/10 Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen der inländischen Marke  "Gelbe Seiten" und der Internet-Domain „branchenbuch-gelbeseiten.com“. Der Begriff „Gelbe Seiten“ ist kein Gattungsbegriff, also kein Synonym für ein Branchenbuch, sodass auch § 23 Nr. 2 MarkenG nicht greift.  Ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung der Internet-Domain bestehe hingegen nicht, da die Internet-Domain im Ausland nicht rechtsverletzend benutzt werden kann.
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20. Mai 2010

Einmal Gewerbe, immer Gewerbe

Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2010, Az.: 4 U 177/09 Ist ein Verkäufer bei einem Auskunftsdienst im Internet normalerweise als gewerblicher Händler eingetragen, kann er sich bei Verkäufen über Internet-Auktionsplattformen nicht darauf berufen, er würde nur Privatverkäufe tätigen, wenn die Verkäufe mit seinem Geschäft im Zusammenhang stehen. Auch eine zeitweise eigene Nutzung der Ware als Privatperson, schließt die gewerbliche Tätigkeit nicht aus.
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