„5 weg oder Geld zurück“ muss freigehalten werden
Beschluss des BPatG vom 30.07.2013, Az.: 27 W (pat) 58/12 Die Wortmarke "5 weg oder Geld zurück" ist für Waren- und Dienstleistungen, die einen unmittelbaren Bezug zum Thema Schule aufweisen, wegen Bestehen eines Freihaltebedürfnisses nicht eintragungsfähig. Es handelt sich um eine rein beschreibende Wortkombination über die Qualität einer Waren- und Dienstleistungen, die die klare Botschaft vermittelt, dass das vereinbarte Entgelt erstattet wird, wenn eine Beseitigung der Schulnote 5 nicht erfolgt.
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