Inhalte mit dem Schlagwort „Geldentschädigung“

30. Januar 2014

Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtverletzung

Urteil des BGH vom 17.12.2013, Az.: VI ZR 211/12

a) Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien.

b) Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann demjenigen, der persönlichkeitsrechtsverletzende eigene Inhalte im Internet zum Abruf bereit hält, auch insoweit zuzurechnen sein, als sie erst durch die Weiterverbreitung des Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet entstanden ist.

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13. November 2012

Fotografien von Prominenten mit ihren Kindern

Urteil des LG Köln vom 10.10.2012, Az.: 28 O 195/12 Eine ungenehmigte Bildnisveröffentlichung einer unverpixelten Fotografie, auf der eine Mutter mit ihrem Kind während eines Spazierganges zu sehen ist, greift in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht und die geschützte Eltern-Kind-Beziehung ein. Die Zuerkennung einer Geldentschädigung kommt hierbei jedoch nicht grundsätzlich, sondern vielmehr als ultima ratio in Betracht. Insbesondere die lediglich einzelne Veröffentlichung eines neutral zu bewertenden Bildes ohne herabsetzenden Charakter begründet keinen Schadensersatzanspruch.
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26. Oktober 2012

75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet

Urteil des OLG Dresden vom 03.05.2012, Az.: 4 U 1883/11 Der Artikel "ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf" auf der Internetplattform www.stern.de, in dem ein Pädophilieverdacht geäußert wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs kann dieser nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die Grenzen der Verdachtsberichterstattung werden nämlich dann überschritten, wenn die Behauptungen als sichere Tatsachen dargestellt werden. Den Lesern muss vielmehr eindeutig mitgeteilt werden, dass es sich um einen bloßen Verdacht handelt und vor Veröffentlichung muss dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Höhe der Geldentschädigung bei Internetveröffentlichungen ist dabei jedoch nicht höher anzusetzen als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer gedruckten Tageszeitung. Auch sind für die Höhe der Geldentschädigung weder die Anzahl der Seitenaufrufe noch die Platzierung des Artikels im Internetportal von Bedeutung.
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01. September 2009

Geldentschädigung zum Schutze der Persönlichkeit

Urteil des LG Berlin vom 14.05.2009, Az.: 27 O 64/09 Die Richter am Landgericht Berlin sprachen sich zugunsten der Klägerin für einen Anspruch auf Geldentschädigung aus. Sie sahen in der Veröffentlichung von Ablichtungen, auf denen die Klägerin zwar nur gepixelt gezeigt wurde, gleichwohl aber identifizierbar war, eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Die Klägerin wurde zwar nicht namentlich genannt, jedoch war für einen Teil des Adressatenkreis auf Grund der mitgeteilten Umstände hinreichend erkennbar, um welche Person es sich handelt. 
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17. März 2009

Keine Hochzeitfotos von Günther Jauchs Frau

Urteil des OLG Köln vom 10.03.2009, Az.: 15 U 163/08 Die Veröffentlichung eines Fotos von Günther Jauchs Hochzeit durch eine Zeitschrift im Sommer 2006 war eine schwere und hartnäckige Verletzung der Privatsphäre zur Verfolgung kommerzieller Zwecke. Nach Abwägung des Persönlichkeitsrechts und der Pressefreiheit, bestätigten die Kölner Oberlandesrichter das Urteil des Landgericht (LG Köln, Az.: 28 O 148/08) und sprachen Jauch 15.000 € Geldentschädigung zu. Da im Hinblick auf die sonstigen Hochzeitsbilder das streitgegenständliche Bild in "örtlicher Abgeschiedenheit" in einem sehr privaten Moment aufgenommen wurde, genießt vorliegend das Persönlichkeitsrecht Vorrang.
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