Gelöschte Dateien auf Festplatte bei Verdachtskündigungen ausreichend
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 26.03.2009, Az.: 2 Sa 776/08 Gelöschte Dateien auf Festplatten eines Privat-PC, die ein Hinweis auf die Verwirklichung eines Straftatbestandes darstellen, können eine Verdachtskündigung rechtfertigen. Auf das Abstellen der Durchführung eines Strafverfahrens oder den Erlass eines Strafbefehls kommt es dabei nicht an. Der Verdacht der Begehung einer möglichen schwerwiegenden Straftat allein trägt eine außerordentliche Kündigung in diesem Fall.
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