Erlaubnis für Glücksspiele unabhängig vom Firmensitz
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.03.2009, Az.: 11 W 8/09 (Kart)
Ein Unternehmen, das Glücksspiele im Internet anbietet, bedarf der Erlaubnis dafür, unabhängig davon, ob der Sitz im Bundesland oder in der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Anknüpfung erfolgt über das Vermitteln im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes zum Glücksspiel. Eine Erlaubnispflicht besteht immer dann, wenn eine Teilnahme an Glücksspielen des jeweiligen Bundeslandes zielgerichtet ermöglicht wird.