Inhalte mit dem Schlagwort „Gemeinschaftsgeschmackmuster“

16. Dezember 2015

Autofelgen-Modell stellt keine Ausnahme vom Geschmacksmusterschutz dar

Felge eines Autos mit Straße im Hintergrund
Urteil des LG Hamburg vom 18.09.2015, Az.: 308 O 143/14

Bei einem Autofelgen-Modell, welches als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen ist, handelt es sich nicht um ein nach Art. 110 GGV vom Schutz ausgenommenes Geschmacksmuster, das als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses verwendet wird, um die Reparatur desselben zu ermöglichen, da Felgen keine Ersatzteile sind, deren originalgetreues Erscheinungsbild zur Reparatur objektiv notwendig ist (sog. "must match"-Bauteil). Vielmehr sind diese frei wählbar und ausgestaltbar, wobei Fahrzeug und Felge nicht in dem Sinne als Einheit wahrgenommen werden, dass beides einheitlich dem Ursprungshersteller des Fahrzeugs zugeordnet wird.

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06. Dezember 2013

Geschmacksmusterschutz für Webseitendesign

Urteil des LG Düsseldorf vom 26.06.2013, Az.: 12 O 381/10 U

Das Design einer Webseite kann grundsätzlich als Geschmacksmuster schutzfähig sein, wenn die erforderliche Eigenart vorliegt. Somit kann es auch als nicht eingetragenes Geschmacksmuster Schutz genießen.

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01. Juli 2013

Bolerojäckchen

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 23/12 Die Partei, die Rechte aus einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster ableitet, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie Inhaberin des Rechts nach Art. 14 Abs. 1 und 3 GGV ist. Zu ihren Gunsten streitet keine Vermutung für die Inhaberschaft, wenn sie das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster erstmalig der Öffentlichkeit innerhalb der Union im Sinne des Art. 11 GGV zugänglich gemacht hat.
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