Inhalte mit dem Schlagwort „Gemeinschaftsmarke“

26. März 2012

Volkswagen AG unterliegt im Streit um die Marke „GTI“

Urteil des EuGH vom 21.03.2012, Az.: T-63/09

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „GTI“ und „Suzuki Swift GTi". Die Volkswagen AG hat nicht nachweisen können, dass ihre eingetragene Marke "GTI" vom Publikum ausschließlich mit der Marke VW in Verbindung gebracht wird. Vielmehr wird die Kennzeichnung "GTI" von verschiedenen Herstellern zur Kennzeichnung ihrer Modelle verwendet. „GTI“ ist weitgehend beschreibend für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen, sodass dieser Bestandteil eine geringe Unterscheidungskraft besitzt. Unterscheidungskräftig ist vielmehr der Phantasiebegriff „Swift“.
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19. März 2012

„EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg“

Beschluss des BPatG vom 12.03.2012, Az.: 26 W (pat) 570/10

Die Wortfolge "EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg" ist nicht eintragungsfähig, da ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Die Wortfolge besteht ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit und der geographischen Herkunft der beanspruchten Dienstleistung dienen und erschöpft sich damit in der beschreibenden Angabe des Erbringungsortes der angemeldeten Dienstleistungen.
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27. Februar 2012

„EY“ im Gegensatz zu „hey!“ eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 24.01.2012, Az.: 33 W (pat) 509/11 Der Buchstabenfolge „EY“ steht für die angemeldeten Dienstleistungen kein Eintragungshindernis entgegen. Die Buchstabenfolge "EY" unterscheidet sich insoweit von der Marke "hey!", als dass sie in Großbuchstaben und ohne Ausrufezeichen geschrieben wird. Demnach gleicht auch die Aussprache nicht dem, vor allem im jugendlichen Sprachgebrauch bekannten Ausruf "ey". Auch in Verbindung mit der Art der angemeldeten Dienstleistungen erscheint die Marke als durchaus seriös.
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16. Februar 2012

„YoYo Foodworld“ ./. „YO“

Beschluss des BPatG vom 17.01.2012, Az.: 27 W (pat) 595/10

Der aufgrund der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft erforderliche durchschnittliche Markenabstand zwischen den Marken "YoYo Foodworld" und "YO" wird in klanglicher, schriftlicher sowie begrifflicher Hinsicht eingehalten.
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03. November 2011

Bang & Olufsen-Lautsprecher als 3D-Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuGH vom 06.10.2011, Az.: T-508/08

Ein Lautsprecher des Unternehmens Bang & Olufsen ist nicht als 3D-Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig, da die Marke ausschließlich aus einer Form besteht, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.
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03. November 2011

„GOLDAX“ vs. „Baader-Goldex“

Beschluss des BPatG vom 22.09.2011, Az.: 28 W (pat) 27/11 Zwischen der für die Ware Edelmetalle eingetragene Marke "GOLDAX" und der Gemeinschaftsmarke "Baader-Goldex" besteht mangels Zeichenidentität bzw. -ähnlichkeit und mangels Warenidentität bzw. -ähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr.
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24. Oktober 2011

„LIVING SCIENCE; TRANSFORMING LIVES“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 22.09.2011, Az.: 25 W (pat) 33/11 Da die Wortkombination "LIVING SCIENCE, TRANSFORMING LIVES" vom Verkehr i.S.v. „Wissenschaft leben, Leben verändern“ als eine die Qualität der beanspruchten Waren und Dienstleistungen anpreisende Sachaussage verstanden wird, ist diese nicht als betrieblicher Herkunftshinweis geeignet. Diese enthält lediglich die Aussage, dass die jeweils neuesten Erkenntnisse und Methoden der Wissenschaft angewendet werden und die damit erbrachten Produkte das Leben der Kunden verändern würden.
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14. Oktober 2011

Alles Kaffee?

Beschluss des BPatG vom 07.10.2011, Az.: 25 W (pat) 509/10

Zwischen den Marken „K-fee“ und „K.FeeFee“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Marken halten bei unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft den gebotenen Abstand ein. In klanglicher bzw. begrifflicher Hinsicht besteht zwischen den beiden Marken ein deutlicher Unterschied. Während die Marke „K-fee“ vom angesprochenen Verkehr als „Kaffee“ verstanden wird, versteht der Verkehr die Marke „K.FeeFee“ aufgrund der Verwendung des zweiten „Fee“ als „Kaffee-Fee“.
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11. Oktober 2011

„PAKI“ beleidigt Inder

Urteil des EuGH vom 05.10.2011, Az.: T-526/09 Der Begriff "PAKI" ist nicht eintragungsfähig, da er von den englischsprachigen Verkehrskreisen in der Union als rassistische Beleidigung von Personen indischer Herkunft aufgefasst wird. Er stellt somit als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen die guten Sitten ein absolutes Eintragungshindernis dar. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Begriff für Waren und nicht für Personen eingetragen werden soll.
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29. September 2011

„Curry King“ vs. „TOFUKING“

Urteil des EuGH vom 20.09.2011, Az.: T-99/10

Zwischen der Marke "Curry King" und der angemeldeten Marke "TOFUKING" besteht Verwechslungsgefahr. Zwischen den Zeichen besteht eine mittlere Ähnlichkeit und die Marken wurden für identische Waren angemeldet.
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