Inhalte mit dem Schlagwort „Gemeinschaftsmarke“

18. August 2011

„TDI“ als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig

Urteil des EuGH vom 06.07.2011, Az.: T-318/09

„TDI“ ist als Gemeinschaftsmarke für Kraftfahrzeuge nicht eintragungsfähig. "TDI" stellt lediglich eine beschreibende Abkürzung dar - “Turbo Diesel Injection” bzw. “Turbo Direct Injection”– und es fehlt ihr jegliche Unterscheidungskraft. Auch kann dem Zeichen „TDI“ keine Unterscheidungskraft durch Verkehrsdurchsetzung zukommen, da diese für jeden der EU-Mitgliedstaaten nachgewiesen werden muss. Ein solcher Nachweis gelang jedoch nicht.
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10. August 2011

Auskunftsanspruch im Markenrecht im einstweiligen Rechtsschutz nur bei offensichtlicher Rechtsverletzung

Beschluss des LG Mannheim vom 02.02.2010, Az.: 2 O 102/09

Die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung kommt nur bei einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Sinne von § 19 Abs. 7 MarkenG in Betracht. Sinn und Zweck sei die Gefahr einer nachträglichen Aufhebung der einstweiligen Verfügung möglichst gering zu halten. Eine offensichtliche Rechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn eine Fehlbeurteilung des Streitstoffs sowohl bei einer rechtlichen, als auch der tatsächlichen Beurteilung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies ist bereits zu verneinen, wenn konkrete anspruchsbegründende Tatsachen bestritten sind und zur Glaubhaftmachung auf Mittel zurückgegriffen werden muss, deren Beweiswert erst nach ihrer Würdigung durch das Gericht beurteilt werden kann, insoweit nicht das Ergebnis zwingend für den Antragsteller spricht.
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07. Februar 2011

„ilink“ für Computersoftware und Telekommunikation nicht eintragungsfähig

Urteil des EuG vom 16.12.2010, Az.: T-161/09

Der Eintragung des Wortzeichens "ilink" für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der gespeicherten Computersoftware sowie der Telekommunikation steht das absolute Eintragungshindernis des beschreibenden Charakters entgegen. Betroffene Verkehrskreise fassen das Zeichen in der Bedeutung von "Internet link" und damit als Hinweis auf eine Verbindung mit dem Internet auf, so dass ein hinreichend direkter Zusammenhang mit den betreffenden Waren besteht. Aufgrund der raschen Veränderungen auf dem Gebiet der Informatik sowie der parallelen Entwicklung der einschlägigen Terminologie sind ältere Entscheidungen nicht übertragbar.
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25. Januar 2011

Markenübertragung schließt Beschwerderecht nicht aus

Urteil des EuG vom 24.11.2010, Az.: T- 137/09 Wird während eines laufenden Widerspruchsverfahrens gegen die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke das geltend gemachte Recht von der Widerspruchsführerin auf einen Dritten übertragen, so ist im Beschwerdeverfahren die Beschwerdekammer des HABM befugt, die Beschwerdeberechtigung des Erwerbers zu prüfen.
Sie darf die Beschwerde aber nicht deshalb als unzulässig zurückweisen, weil der Erwerber den Nachweis über seinen Rechtserwerb im Widerspruchsverfahren nicht ordnungsgemäß geführt hat.Vielmehr muss der Erwerber Gelegenheit bekommen, entsprechende Nachweise einzureichen oder eingereichte Nachweise zu vervollständigen.
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20. Dezember 2010

Schokoladenmaus nicht gemeinschaftsmarkentauglich

Urteil des EuG vom 17.12.2010, Az.: T-13/09

Bei Süßwaren sind tierische und tierähnliche Darstellungen üblich und dem Verbraucher bekannt. Er nimmt sie nicht als Herkunftsbeleg wahr, wenn sie nicht durch besondere Merkmale hervortreten. Die dreidimensionale Form einer Schokoladenmaus, ohne besondere individuelle Eigenheiten ist daher nicht unterscheidungskräftig und von der Anmeldung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen.
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20. September 2010

Legobaustein genießt keinen Markenschutz

Urteil des EuGH vom 14.09.2010, Az.: C-48/09 P LEGO kann seinen ursprünglich als Gemeinschaftsmarke eingetragenen Legobaustein nach der Löschung durch das Markenamt nicht erneut als Gemeinschaftsmarke schützen lassen. Zeichen, die ausschließlich aus einer Warenform bestehen, sind von einer Eintragung ausgeschlossen, wenn die Wahl der Form ausschließlich zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. In solchen Fällen würde ein Markenschutz einem Unternehmen letztlich über den patentrechtlichen Schutz hinaus ein zeitlich unbefristetes Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware eingeräumt.
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20. September 2010

„Enercon“ und „Energol“ zu ähnlich

Urteil des EuGH vom 13.09.2010, Az.: T-400/08

„Marken werden vom Publikum als Ganzes wahrgenommen und bewertet. "Enercon" schafft es weder von der Schreibweise noch vom Klang her und auch nicht vom direkt erkennbaren Konzept sich signifikant von "Energol" abzuheben.“
Hierdurch besteht eine akute Verwechslungsgefahr, weshalb "Enercon" in den Überschneidungsbereichen mit "Energol"nicht als eigene Marke bestehen kann.
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09. September 2010

„Merkur“ nicht mit „Mercury“ zu verwechseln

Urteil des EuGH vom 09.09.2010, Az.: T-106/09:


Die Wortmarke "Merkur" und die Bildmarke "Archer Maclean's Mercury" sind sich zwar ähnlich und haben auch einen überschneidenden Sinngehalt. Jedoch erweckt "Archer Maclean's Mercury" in seiner bildlichen Ausgestaltung die Assoziation mit dem von dem deutschen Wort Merkur nicht umfassten Quecksilber. Auch ist im vorliegenden Bereich der Spielmaschinen von einer erhöhten Aufmerksamkeit der Adressatenkreise auszugehen, wodurch eine Verwechslungsgefahr verneint werden kann.

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03. September 2010

„ck creaciones kennya“ kein „Calvin Klein“

Urteil des EuGH vom 02.09.2010, Az.: C-254/09 P

Die Verwendung der Buchstaben "ck" in der Marke "ck creaciones kennya" verursacht für sich keine Verwechslungsgefahr mit der Marke "cK" von Calvin Klein. Die Buchstaben stammen von den beiden Wortbestandteilen der Marke und sind nicht prägend für den Gesamteindruck, so dass allein die Verwendung dieser Buchstaben keine Gefährdung der älteren Marke darstellt.
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25. August 2010

„Golden Toast“ nicht als Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuG vom 19.05.2010, Az.: T-163/08 Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichts kann die Wortmarke "Golden Toast" nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Der Eintragung steht das Hindernis der rein beschreibenden Qualität des Begriffs entgegen. Hierzulande möge "Golden Toast" zwar als betrieblicher Herkunftsnachweis verstanden werden. Jedoch werde im englischsprachigen Raum der Begriff nur dahingehend verstanden, dass das Produkt lediglich "zum Toasten geeignet" sei und sich goldfarben färben werde. Eine Eintragungshindernis in nur einem Teil des Gemeinschaft verhindert die Markeneintragung insgesamt.
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