Inhalte mit dem Schlagwort „Gemeinschaftsmarke“

21. Mai 2010

„Memory“ genießt keinen europaweiten Markenschutz

Der Ravensburger Verlag unterlag in zwei Verfahren gegen seinen spanischen Mitbewerber Educa Borras SA. Das Gericht der europäischen Union in Luxemburg urteilte, dass das Wort "Memory" rein beschreibender Natur und daher nicht markenfähig sei. Die von Ravensburger eingetragene Gemeinschaftsmarke wurde daher auf Antrag des spanischen Spieleherstellers wieder gelöscht. In Deutschland und Österreich ist der Begriff "Memory" dagegen seit einigen Jahren für Spiele geschützt. In einem weiteren Urteil billigte das Gericht konsequenterweise die Eintragung der Bildmarke "Educa Memory game". Eine Verwechslung mit den Ravensburger-Spielen liege nicht vor. Die Worte "Memory game" seien in gleicher Schrift gehalten und würden daher einheitlich als "Gedächtnisspiel" gelesen und bei der angegriffenen Bildmarke der Herstellername Educa durch Großbuchstaben in einem roten Rechteck besonders hervorgehoben.

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30. April 2010

Farbkombination Grün/Gelb ist Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuG vom 28.10.2009, Az.: T-137/08

Die Farbmarke Grün/Gelb hat infolge ihrer markenmäßigen Benutzung die erforderliche Unterscheidungskraft erlangt. Wenngleich nachzuweisen ist, dass die Marke in der gesamten Gemeinschaft Unterscheidungskraft erlangt hat, wird keineswegs verlangt, für jeden Mitgliedstaat die gleiche Art von Beweisen vorzulegen.
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30. April 2010

Gemeinschaftsbildmarke Bahman

Urteil des EuG vom 3.12.2009, Az.: T-223/08

Die Zulässigkeit eines Antrags auf Verfallserklärung ist nicht vom Nachweis eines Rechtsschutzbedürfnisses abhängig.
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19. Februar 2010

„Homezone“ als Tarif schutzwürdig

Urteil des EuGH vom 10.02.2010, Az.: T-344/07 Der Begriff "Homezone", der gedanklich mit der Vorstellung eines geographischen Standortes in Verbindung gebracht werden kann, ist nicht beschreibend für Kommunikationsdienstleistungen. Es fehlt in diesem Zusammenhang an einem unmittelbaren und konkreten Bezug , den die maßgeblichen Verkehrskreise zu den fraglichen Waren und Dienstleistungen herstellen könnten.
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22. Januar 2010

„Vorsprung durch Technik“ jetzt auch auf Schuhen

Urteil des EuGH vom 21.01.2010, Az.: C-398/08 P Die Eignung des Zeichens „Vorsprung durch Technik“ als Marke wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass es als Werbeslogan verwendet wird oder eine Sachaussage beinhaltet.
Unabhängig davon steigern weiterhin besondere Merkmale wie Originalität oder Prägnanz der Aussage die Markeneignung.
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22. Januar 2010

Keine Verwechslungsgefahr bei „Fourty6“ und „46“

Beschluss des BPatG vom 08.10.2009, Az.: 25 W (pat) 36/08 Zwischen der Wortmarke "Fourty6" und der Gemeinschaftsmarke "46" besteht keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr. Die Eintragung der Wortmarke "Fourty6" ist neben "46" möglich. "46" ist für die Bereiche "Datenverarbeitungsgeräte, Computerhardware und -software" und für die Dienstleistungen "Werbung, Versicherungswesen und Erziehung" eingetragen. "Fourty6" ist hingegen, mangels Verwechslungsgefahr, vor allem für die Bereiche "Recherchen in Datenbanken und im Internet für Dritte" geschützt. Dies ergebe sich zum einen daraus, dass die sich gegenüberstehenden Zeichen so unterschiedlich sind, dass mit einer Verwechslungsgefahr nicht zu rechnen ist. Zudem unterscheiden sich beide Marken in klanglicher Hinsicht deutlich, da "46" nicht zwingend englisch ausgesprochen wird.
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01. Dezember 2009

Gestalterische Freiheit bei der Markennutzung

Urteil des EuGH vom 30.11.2209, Az.: T-353/07 Wenn eine Wortmarke durch gestalterische Elemente erweitert wird, diese aber von ihrer Bedeutung hinter der Wortmarke zurücktreten, verringert dies nicht die Unterscheidungskraft der Wortmarke.
Im diesem Fall wurde die Wortmarke "Coloris" durch einen Globus sowie die Worte "global coloring concept", "gcc" und "colorants & technologies" in kleinerer Schrift untermalt.
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17. November 2009

THINKING AHEAD keine Marke für Vordenker

Urteil des EuGH vom 17.11.2009, Az.: T-473/08

Der Marke THINKING AHEAD fehlt aufgrund ihrer Zusammenstellung und der vom (englischsprachigen) Publikum zugemessenen Bedeutung jegliche Unterscheidungkraft als zuordenbare Kennzeichnung im Bereich von Sport- und Bildungsveranstaltungen. Da die Bedeutung der Worte als allgemeine Aussage bezüglich des generellen Nutzens von physischer und psychischer Weiterbildung verstanden wird, begründen sie keine Markeneintragung.
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09. Juli 2009

Die Form des Schokoladenriegels Bounty ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

Pressemitteilung des EuG Nr. 60/09 zum Urteil vom 08.07.2009, Az.: T-28/08

Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke kann eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, grundsätzlich nicht eingetragen werden. Eine solche Marke kann aber dann eingetragen werden, wenn sie durch ihre Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll, Unterscheidungskraft erlangt hat. Diese für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft verneinten jedoch die europäischen Richter in erster Instanz für den Bounty-Riegel in einem aktuellen Urteil.

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19. März 2009

Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TDI

Urteil des EuGH vom 28.01.2009, Az.: T-174/07 Der Begriff TDI wird vom Verbraucher in erster Linie als Abkürzung für "Turbo Direct Injection" oder "Turbo Diesel Injection" verstanden, weniger als Eigenbegriff für Dieselmotoren der Volkswagen AG. Zeichen oder Angaben jedoch, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, dienen können, werden gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die gewerbliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren.
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