Inhalte mit dem Schlagwort „Gemeinschaftsstandards“

05. August 2021 Top-Urteil

Kontosperrung wegen Hassrede: Facebook muss Nutzer vorab informieren und Gegenäußerung ermöglichen

ein weißer Gefällt mir Button vor einer blauen Wand
Pressemitteilung Nr. 149/2021 zu den Urteilen des BGH vom 29.07.2021, Az.: III ZR 179/20, III ZR 192/20

Die Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und zur Sperrung von Nutzerkonten sind gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, weil sie die Nutzer des Netzwerks entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Facebook ist zwar grundsätzlich berechtigt, den Nutzern die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Zudem darf sich das Netzwerk vorbehalten, bei Verstößen gegen die Kommunikationsstandards Beiträge zu entfernen und das betreffende Nutzerkonto zu sperren. Allerdings ist Facebook verpflichtet, den betreffenden Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung des Nutzerkontos vorab zu informieren, den Grund für die Sperrung zu nennen und eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
18. Dezember 2020

Einschränkung von Beiträgen in sozialen Netzwerken

AGB vor blauem Hintergrund
Urteil des OLG Nürnberg vom 04.08.2020, Az.: 3 U 3641/19

Facebook löschte einen Kommentar eines Facebook-Nutzers unter einem Beitrag und sperrte den Nutzeraccount vorübergehend, da der Kommentar gegen die Neufassung der Nutzungsbedingungen verstieß. Das OLG Nürnberg entschied hierbei, dass die Einbeziehung der neuen Nutzungsbedingungen, denen die Nutzer vor Weiterbenutzung ihres Accounts zustimmen mussten, wirksam sei. Der Nutzer hätte schließlich die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis mit Facebook zu beenden. Darüber hinaus sei der Berufsfreiheit der Vorrang vor der Meinungsfreiheit dahingehend zu gewähren, dass Betreiber eines sozialen Netzwerks zum Schutze der anderen Nutzer, gewisse Äußerungen in ihren Nutzungsbedingungen als unternehmerische Entscheidung verbieten dürfen.

Weiterlesen
20. November 2020

Der Hassrede verdächtiges Posting? Facebook zur vorübergehenden Löschung berechtigt

Tastatur mit roter "hate speech" Taste
Urteil des LG Frankenthal vom 08.09.2020, Az.: 6 O 23/20

Besteht bei einem geposteten Beitrag der Verdacht, dass dieser Hassreden verbreite, ist Facebook dazu berechtigt, diesen Beitrag während seiner Überprüfung zu löschen und den Nutzer zu sperren. Auch wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt, stünden dem Facebook-Nutzer keine Schadensersatzansprüche zu. Anlass für diese Entscheidung war ein auf Facebook geteilter Beitrag eines Satiremagazins, von dessen Inhalt der für den Post Verantwortliche sich nicht distanzierte. Da der Beitrag auf eine mögliche Unterstützung der Nationalsozialisten hinwies, war Facebook aufgrund seiner AGBs zur Überprüfung und mithin zur vorübergehenden Löschung bzw. Sperrung berechtigt.

Weiterlesen
27. Juli 2018

Facebook darf einen als „Hassrede“ eingestuften Kommentar löschen

Laptop mit Facebook Icons
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zum Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 15 W 86/18

Die Internetplattform Facebook kann ein Hassposting in einem Kommentar wegen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards löschen und den Nutzer deshalb vorübergehend sperren. Der Nutzer hatte in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit dem Satz „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" kommentiert. Nach Ansicht des Gerichts ist die Einordnung dieses Kommentars als „Hassrede“ im Sinne der Gemeinschaftsstandards nicht zu beanstanden. Der Kommentar geht über eine bloße Kritik und Diskussion über Einwanderung hinaus und ist damit nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a