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06. März 2014

Kein Vertragsschluss bei Abbruch einer Internet-Auktion wegen fehlender Mindestpreisangabe

Urteil des OLG Hamm vom 04.11.2013, Az.: 2 U 94/13

Der Abbruch einer Internet-Auktion wegen unterlassener Angabe eines Mindestpreises führt als Fehler bei Einstellen des Angebots zu keinem Vertragsschluss, da das Angebot in diesem Fall entsprechend den geltenden Bedingungen der Auktionsplattform zurückgezogen werden darf. Unerheblich ist, ob der Mindestpreis fehlerhaft eingegeben oder das Auktionssystem den Mindestpreis technisch fehlerhaft nicht akzeptiert hat.

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