„GeoTHERM“ nicht mit „GEO“ zu verwechseln
Beschluss des BPatG vom 07.09.2012, Az.: 29 W (pat) 198/10
Die eingetragene Wort-/Bildmarke "GeoTherm" hält den erforderlichen Abstand für Waren und Dienstleistungen gegenüber der Widerspruchsmarke "GEO" ein. Die beiden Marken sind nicht zu verwechseln. Sie werden weder klanglich, noch schriftlich oder begrifflich ähnlich wahrgenommen. Es besteht zudem keine mittelbare Verwechslungsgefahr.