Inhalte mit dem Schlagwort „geografische Herkunft“

14. Januar 2020

Geografische Herkunftsangabe „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ zur Qualitätssicherung geschützt

Fleisch mit verschiedenen Gewürzen und Messern
Urteil des OLG Stuttgart vom 25.7.2019, Az.: 2 U 73/18

Einem Fleisch verarbeitenden Industrieunternehmen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall ist die Nutzung der Bezeichnungen „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ zu Werbezwecken untersagt worden. Geklagt hatte eine bäuerliche Erzeugergemeinschaft, die ihren guten Ruf durch die inhaltlich unveränderte Nutzung der geografischen Herkunftsangabe durch den Großbetrieb gefährdet sah. Durch die Benutzung eines mit der bekannten Marke identischen Zeichens könnte der Verbraucher hinsichtlich der Herkunft des Produkts irregeführt werden.

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12. Juni 2018

Fantasiebezeichnungen für Weine nicht genehmigungsbedürftig

verschiedene Wein-Etiketten
Urteil des VG Trier vom 01.02.2018, Az.: 2 K 12306/17.TR

Ein Winzer darf die Fantasiebezeichnungen „K.B.“, „Sankt Paul“ und „S.P.“ für seine Weine verwenden, ohne dass es hierfür einer Genehmigung nach dem Weingesetz bedarf. Die streitgegenständlichen Bezeichnungen sind weder Namen bestimmter geografischer Einheiten, noch werden sie von einem durchschnittlichen Verbraucher als geographische Ortsangaben verstanden, womit sie auch nicht genehmigungsbedürftig nach § 4 Abs. 3 S. 1 WeinG sind. Die Verwendung von Fantasiebezeichnungen in dieser streitgegenständlichen Form führen den Verbraucher nicht in die Irre.

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21. September 2011

RevierAdvokaten aus Papier

Beschluss des BPatG vom 01.09.2011, Az.: 30 W (pat) 50/10

Der Begriff RevierAdvokaten, in Verbindung mit einer Grafik in Form des Ruhrgebiets, fehlt im Hinblick auf die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft.  Der relevante Verkehrskreis versteht das Zeichen im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen – mit Ausnahme der Waren „[Papier, Pappe (Karton)] – lediglich als Hinweis auf die geografische Herkunft bzw. das Einsatzgebiet (Ruhrgebiet) sowie den Berufsstand (Rechtsanwalt).

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