Inhalte mit dem Schlagwort „geographische Herkunftsangabe“

11. März 2013

„Bierkönig On Tour“

Beschluss des BpatG vom 15.01.2013, Az.: 27 W (pat) 536/11 Zwischen der Wortmarke "Bierkönig On Tour" und der Gemeinschaftsbildmarke "BIERKÖNIG - Schinkenstrasse" besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Wortbestandteil "BIERKÖNIG" - üblicherweise als Hinweis auf eine Person, die einen mit Bier in Zusammenhang stehenden Wettbewerb gewonnen hat -  wird vom Verbraucher allein schon aufgrund der bildlichen Ausgestaltung nur als beschreibender Hinweis auf Thema, Inhalt und Bestimmung der eingetragenen Dienstleistungen verstanden. Der beigefügte Wortbestandteil "Schinkenstrasse" stellt lediglich eine nicht schutzfähige geographische Herkunftsangabe dar. Beide Begrifflichkeiten verfügen daher nur über schwache Kennzeichnungskraft und unterscheiden sich sowohl bildlich als auch graphisch ausreichend voneinander.
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18. Dezember 2012

Castell/VIN CASTEL

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 112/10

a) Solange die nicht abgekürzte Firmenbezeichnung verwendet wird und geschützt ist, kann der Prüfung, ob sich einer ihrer Bestandteile als Schlagwort eignet, nicht allein eine daneben in Gebrauch genommene abgekürzte Firmenbezeichnung zugrunde gelegt werden.

b) Werden Bestandteile einer Firma sowohl für sich betrachtet als auch in ihrer Verbindung vom Verkehr als beschreibende Sachbezeichnung verstanden, so kann ihnen aus originärer Kennzeichnungskraft kein kennzeichenrechtlicher Schutz als Firmenschlagwort zugebilligt werden.
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05. Oktober 2012

DEUTSCHLANDTOAST

Beschluss des BPatG vom 13.09.2012, Az.: 25 W (Pat) 526/11 Die Bezeichnung „DEUTSCHLANDTOAST“ wird regelmäßig als „Toast aus Deutschland“ verstanden. Sie ist als Hinweis auf die geografische Herkunft und die Art oder Beschaffenheit bestimmter Nahrungsmittel oder deren bestimmungsgemäße Verwendung als Zutat oder Bestandteil eines Toastes aus Deutschland  zu verstehen. Lediglich in Bezug auf nicht für einen Toast geschmacksgebende Zutaten, Getränke oder im Zusammenhang mit Eißweißpräparaten und Enzymen für medizinische Zwecke oder Proteine für Speisezwecke gilt „DEUTSCHLANDTOAST“ als nicht beschreibend.
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15. Juni 2012

„California“

Beschluss des BPatG vom 18.04.2012, Az.: 26 W (pat) 26/12 Bei dem Begriff "California" handelt es sich um eine freihaltungsbedürftige geographische Herkunftsangabe. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Herkunftsangabe von den jeweiligen Verkehrskreisen aktuell nicht mit der in Rede stehenden Warengruppe in Verbindung gebracht wird.
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27. April 2012

1 DAYTONA RACING vs. DAYTONA

Beschluss des BPatG vom 19.04.2012, Az.: 28 W (pat) 537/10 Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke "1 DAYTONA RACING" und der Wort-/Bildmarke bzw. Wortmarke "DAYTONA". Zum einen ist der Begriff "Daytona" als geographische Angabe ohnehin nicht schutzfähig. Zum anderen kommt den beiden Widerspruchsmarken auch keine gesteigerte Kennzeichnungskraft zu. Dazu müssten beide dem Publikum aufgrund einer häufigen Benutzung im Inland bekannt sein - die Durchführung des bekannten Motoradrennens als Hauptdienstleistung findet jedoch im Ausland statt.
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04. April 2012

Namensrecht einer Stadt durch Domain nicht verletzt

Urteil des LG Düsseldorf vom 14.03.2012, Az.: 34 O 16/01 Die Nutzung der Internetseite „www.[stadtname]-info.de“ durch einen privaten Betreiber, der Informationen über die in der Domain genannte Stadt verbreitet, verletzt nicht deren Namensrecht. Die Verletzung des Namensrechts setzt eine Namensanmaßung voraus, die dazu führt, dass eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung entsteht. Bei Städtenamen ist jedoch davon auszugehen, dass die vielfache Verwendung von unterscheidungskräftigen Zusätzen dem angesprochenen Verkehrskreis regelmäßig anzeigt, dass andere Anbieter als der Namensträger die Seite betreiben.
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13. März 2012

„BIOVERDE“ vs. „VINHO VERDE PORTUGAL“

Beschluss des BPatG vom 17.02.2012, Az.: 26 W (pat) 578/10

Die Wortmarke BIOVERDE kann neben der Wort-/Bildmarke VINHO VERDE PORTUGAL bestehen. Eine Verwechslungsgefahr besteht nicht, da der Bestandteil "VERDE" nicht prägend ist.
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19. Januar 2012

Rheinpark-Center Neuss

Beschluss des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZB 78/10

a) Die angemeldete Marke "Rheinpark-Center Neuss" beschreibt den Ort, an
dem die beanspruchten Dienstleistungen angeboten oder erbracht werden, und
unterfällt im Regelfall dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. b) Für die Frage des Vorliegens eines Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2
Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll.
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22. Dezember 2011

„Tex Mex“ – Hinweis auf Texas und Mexiko?

Beschluss des BPatG vom 17.11.2011, Az.: 25 W (pat) 82/11

Der Marke "Tex Mex" fehlt nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Nachdem die Anmelderin bei den beanspruchten Automaten mit zahlungspflichtigen Leistungen dadurch eingeschränkt hat, dass Automaten zur Herstellung, Darbietung von Speisen oder Getränken ausgenommen sind, ist im Sachzusammenhang eine beschreibende Sachaussage nicht mehr zu bejahen.
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21. November 2011

„CARDIOLOGICUM HAMBURG“ nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 29.09.2011, Az.: 30 W (pat) 518/10 Die aus den Wörtern „CARDIOLOGICUM“ und „HAMBURG“  sowie dem Bild eines grafisch gestalteten Herzens bestehende Wort-/Bildmarke "CARDIOLOGICUM HAMBURG" fehlt bzgl. der beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Das Zeichen „CARDIOLOGICUM“ wird vom relevanten Verkehr ohne Weiteres als „Einrichtung für die Erkennung/Behandlung von Herzerkrankungen“ verstanden. Deshalb handelt es sich um eine beschreibende Sachangabe zu Art, Erbringungsstätte oder Bestimmung der so gekennzeichneten Dienstleistungen.
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