Inhalte mit dem Schlagwort „geographische Herkunftsangabe“

24. Oktober 2011

„Cayenne“ ist (zum Teil) eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 06.07.2011, Az.: 26 W (pat) 546/10 Die Wortmarke „Cayenne“ besitzt für die „Klasse 32: Mineralwasser, Fruchtsäfte“ das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft und es besteht kein Freihaltebedürfnis, da Cayennepfeffer nicht zu den zulässigen Inhaltsstoffen gehört. Im Übrigen besteht für „Cayenne“ im Bereich von Getränken ein zumindest künftiges Freihaltebedürfnis.
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04. Oktober 2011

„Grönwohld“ zu klein

Beschluss des BPatG vom 07.09.2011, Az.: 26 W (pat) 19/11

Der Ortsname "Grönwohld" stellt aufgrund seiner Größe, Struktur und Bedeutung, keine freihaltebedürftige geographische Herkunftsangabe dar.
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04. Oktober 2011

GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE (VW)

Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 33/10 a) Benutzt eine Autoreparaturwerkstatt in der Werbung für Inspektionsarbeiten an Fahrzeugen eines Automobilherstellers blickfangmäßig dessen bekannte Wort/Bildmarke, kann darin im Hinblick auf einen möglichen Imagetransfer eine Beeinträchtigung der durch § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG geschützten Werbefunktion der Marke liegen. b) Die Verwendung einer bekannten Wort/Bildmarke eines Automobilherstellers in der Werbung einer Autoreparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an den Fahrzeugen des Automobilherstellers kann gegen die guten Sitten im Sinne von § 23 Nr. 3 MarkenG verstoßen, wenn die Benutzung der Wortmarke die schützenswerten Interessen des Markeninhabers weniger beeinträchtigt.
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29. September 2011

„Ruhrstadion“

Beschluss des BPatG vom 15.11.2011, Az.: 27 W (pat) 218/09

Die Wortkombination "Ruhrstadion" besitzt die notwendige Unterscheidungskraft und ist nicht beschreibend für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen. Es hat sich bei Veranstaltungsstätten die Übung gebildet, Kennzeichen zu verwenden, die sich aus dem Namen einer Region oder Kommune und einer Einrichtungsbezeichnung zusammensetzen, so dass das Publikum daran gewöhnt ist, auf diese Art und Weise einen betrieblichen Herkunftsnachweis vermittelt zu bekommen.
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29. September 2011

„Bayerisches Bier“ – Markenschutz durch geografische Herkunftsangabe?

Pressemitteilung Nr. 144/2011 zum Urteil des BGH vom 22.09.2011, Az.: I ZR 69/04

In dem seit mittlerweile fast einem Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und einer niederländischen Brauerei über die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" deutet sich ein Ende an. Die IR-Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" ist prioritätsälter (1995) als die geschützte Ursprungsbezeichnung bzw. geographische Angabe „Bayerisches Bier“ (2001). Bei Anmeldungen im verkürzten Verfahren i.S.d. früheren Art. 17 VO 2081/92 existierte keine Vorveröffentlichung des Eintragungsantrags, deshalb kommt es auf die erste tatsächliche Veröffentlichung an. Daher ist nunmehr zu prüfen, ob das Zeichen „Bayerisches Bier“ die §§ 126, 127 MarkenG in Anspruch nehmen kann.
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29. September 2011

„Obazda“ bzw. „Bayerischer Obazda“ eine Marke?

Pressemitteilung des BPatG vom 22.09.2011, Az.: 30 W (pat) 9/10

Die beliebte bayrische Käsezubereitung "Obazda" bzw. die konkrete Markenbezeichnung "Bayerischer Obazda" ist dem europaweiten Schutz als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich zugänglich. Insbesondere gilt dies auch für die verschiedenen Varianten der traditionellen Herstellung. Fraglich ist jedoch weiterhin, inwiefern den Produzenten ein bestimmter Prozess der Haltbarmachung des "Obazda" vorgegeben werden darf. Dies muss das Bundespatentamt jetzt abschließend klären.
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21. September 2011

„Syltsilber“ – kein Silber auf Sylt

Beschluss des BPatG vom 05.08.2011, Az.: 28 W (pat) 72/10 Der Wortmarke "Syltsilber" fehlt in Bezug auf die angemeldeten Waren nicht jegliche Unterscheidungskraft. Es kommt nicht darauf an, ob die Originalität der Aussage als besonders hoch anzusehen ist. Maßgeblich ist nur, ob die Wortmarke (auch) als betriebsbezogener Hinweis wahrgenommen werden kann.
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29. August 2011

„Made in Germany“?

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 05.05.2011, Az.: 6 U 41/10

Ein Hersteller von Akku-Schlagschraubern versah seinen Firmennamen mit dem Zusatz "Germany". Die Waren des Unternehmens wurden mit dem Firmennamen etikettiert, welcher mit dem Zeichen ® versehen war. Dies stellt eine irreführende geographische Herkunftsangabe dar, wenn der relevante Verkehrskreis hierunter nicht ein Unternehmenskennzeichen versteht, sondern eine Marke. Ein Indiz hierfür ist die Benutzung des Zeichens ®.
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03. Mai 2011

Keine Einschränkung des Schutzumfangs einer Marke bei bloßer Möglichkeit einer Herkunftsangabe

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 24.02.2011, Az.: 6 U 260/10

Bei Wort- /Bildmarken (hier: Buffalo) ist der Schutzumfang nicht einzuschränken, soweit die Bezeichnung lediglich als geographische Herkunftsangabe dienen kann und die angesprochenen Verbraucher die so gekennzeichneten Waren mit diesem Ort auch nicht in Verbindung bringen. Die fernliegende Möglichkeit, dass Anbieter von an diesem Ort hergestellten Waren beabsichtigen könnten, den Ortsnamen als Bezeichnung der Waren zu verwenden, genügt nicht für ein künftiges Freihaltebedürfnis.
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03. März 2011

Löschung der Wortmarke „Neuschwanstein“

Beschluss des BPatG vom 04.02.2011, Az.: 25 W (pat) 182/09 Das Bundespatentgericht bestätigte die Löschung der Wortmarke "Neuschwanstein", denn ihr fehlt bezüglich aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen die Unterscheidungskraft. Insbesondere in Bezug auf die Dienstleistungen „Veranstaltung von Reisen; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ stellt die Bezeichnung „Neuschwanstein“ eine beschreibende Angabe dar.
Da die Bezeichnung ausschließlich auf das Königsschloss als weltweit bedeutende Sehenswürdigkeit hinweist, wird der Verkehr die Wortmarke nur als Hinweis darauf verstehen, wo oder in Zusammenhang mit welcher Attraktion die jeweiligen Waren angeboten werden.
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