Inhalte mit dem Schlagwort „geographische Herkunftsangaben.“

09. Juni 2011

Werbehinweis „Made in Germany“ erfordert wesentliche Herstellungsschritte in Deutschland

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: I-20 U 110/10

Der Werbehinweis „Made in Germany“ bei einem Besteck darf nur verwendet werden, wenn es in Deutschland hergestellt wurde. Dies setzt voraus, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind. Die besondere Herausstellung „Made in Germany“ gerade als einziges Merkmal begründe beim Endverbraucher die Erwartung, sämtliche Teile seien in Deutschland hergestellt.
Weiterlesen
18. Dezember 2009

„Lancaster“-Tee nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 27.11.2009, Az.: 25 W (pat) 67/09
Geographische Herkunftsangaben in Markennamen werden nicht dadurch gerechtfertigt, dass mehrere Orte mit den betreffenden Namen existieren oder kein Anhaltspunkt für einen tatsächliche Bezug zum entsprechenden Ort besteht.
Es genügt die Möglichkeit eines Bezuges. Nur wenn dies für die Gegenwart und absehbare Zukunft ausgeschlossen ist, kann eine geographische bezeichnung dieses Schutzhindernis überwinden.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a