Versuchte Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben
Ein unberechtigtes anwaltliche Mahnschreiben kann als versuchte Nötigung gewertet werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist es mit den Grundsätzen des geordneten Zusammenlebens unvereinbar, wenn ein Anwalt seine Autorität als Organ der Rechtspflege dazu ausnutzt, um bei Abmahnungen Behauptungen und Androhungen aufzustellen, die juristische Laien zur Erfüllung von angeblich bestehenden und scheinbar rechtlich geprüften Ansprüchen bewegen sollen.