„Individuell“ formulierte AGB gehen „allgemeinen“ AGB vor
Beschluss des AG Kehl vom 30.08.2013, Az.: 5 C 19/13 Eine Gerichtsstandsvereinbarung in AGB geht den wirksam einbezogenen ADSp (Regelungen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen) vor. Individuelle Vertragsabreden gehen den Regelungen der ADSp vor. Nichts anderes muss für individuell formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, wenn sie gleichzeitig auf die ADSp verweisen bzw. diese einbeziehen. Der Verwender derartiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen bringt damit zum Ausdruck, dass er zwar grundsätzlich die ADSp zur Anwendung bringen will, aber mit den individuell formulierten Geschäftsbedingungen von den allgemeinen, für die gesamte Speditionsbranche entwickelten Regelungen abweichen möchte.
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