Inhalte mit dem Schlagwort „Gerichtszuständigkeit“

02. Oktober 2015

Zuständigkeiten in der Berufungsinstanz bei Verweisung

Justizia
Beschluss des OLG Hamm vom 14.08.2015, Az.: 32 SA 37/15

Bei Urheberrechtsstreitigkeiten kann eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Verweisung von einem unzuständigen Berufungsgericht an das zuständige Berufungsgericht nicht möglich ist, gelten. Dem Verweisungsbeschluss des angerufenen Landgerichts in der Berufungsinstanz an das zuständige Berufungsgericht kann Bindungswirkung zukommen, ohne dass vorher die Zulässigkeit der Berufung geprüft wurde.

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16. Juli 2015

Gerichtszuständigkeitsfragen bei Online-Wettbewerbsverstößen

Im Vordergrund befindet sich ein weißes dreisimenionales Paragraphenzeichen. Im Hintergrund ist ein Richterhammer, ein aufgeschlagendes Buch und eine Waage zu sehen
Beschluss des OLG Hamm vom 26.06.2015, Az.: 32 SA 29/15

Bei Streitigkeiten über die Zahlung von Abmahnkosten aufgrund wettbewerbsrechtlicher Verwendung einer Widerrufsbelehrung im gewerblichen Verkehr sind gemäß § 13 UWG die Landgerichte zuständig. Bestehen trotz des Gerichtsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO Unklarheiten über die Gerichtszuständigkeit, ergeht eine Verweisung des mit der Gerichtszuständigkeit befassten Gerichts zurück an das zuerst verweisende Gericht.

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17. Februar 2010

„Fliegender Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Urteil des LG Köln vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478/08

Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ergibt sich eine internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht schon allein aus der Tatsache, dass der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat und die Website in Deutschland abrufbar ist. Vielmehr muss die Internetseite bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig darauf abzielen ihren Inhalt auch in Deutschland zu verbreiten. Eine Internetseite, die ausschließlich in russischer Sprache abgefasst und in kyrillischer Schrift gestaltet ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht.
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15. April 2009

Verletzungsort bei einer Äußerung

Urteil des LG Köln vom 20.03.2009, Az.: 28 O 59/09

Bei einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung richtet sich das zuständige Gericht nach dem Verbreitungsort. Gerade wenn lokale Fernseh- oder Radiosender ihre Inhalte zielgerichtet über das Internet verbreiten, ergibt sich die Zuständigkeit überall dort, wo diese bestimmungsgemäß abrufbar sind. Eine Einschränkung kann nicht wegen der subjektiven Unkenntnis des Äußernden gemacht werden.
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