Inhalte mit dem Schlagwort „Gesamteindruck“

31. Januar 2013 Top-Urteil

Kinderwagen II

Schwarz-beiger Kinderwagen

Urteil des BGH vom 12.07.2012, Az.: I ZR 102/11

a) Die Partei, die ihre Ansprüche sowohl auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster als auch auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Gegenseite stützt, verfolgt ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen.

b) Der Schutzumfang des Klagemusters wird durch die Musterdichte bei den fraglichen Erzeugnissen einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand des Klagemusters vom Formenschatz andererseits bestimmt.

c) Aus dem Umstand, dass der informierte Benutzer übereinstimmenden Merkmalen des Klagemusters und des angegriffenen Modells, die durch eine technische Funktion bedingt sind, für den Gesamteindruck eine eher geringe Bedeutung beimisst, folgt nicht, dass er Unterschieden in Merkmalen, die eine technische Funktion erfüllen, ebenfalls nur eine geringe Bedeutung für den Gesamteindruck beilegt.

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15. Februar 2024

Kein Urheberrechtsschutz bei Nachbauten einer Neuzusammensetzung

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des BGH vom 09.11.2023, Az.: I ZR 203/22

Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Kinder und Erben eines Architekten gegen eine Vertreiberin eines Tischgestells zurück, da keine Verletzung des Urheberrechts durch inhaltliche Änderung des Werks bzw. keine Verletzung der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Rechte gegen Entstellung (§ 14 UrhG) in Betracht kommen. Konkret ging es darum, dass die Beklagte ein Tischgestell vertrieb, dessen Urstück durch Zersägen und erneutem Zusammensetzen eines Exemplars entstand, welches der Architekt geschaffen hatte. Nach Beurteilung des OLG Frankfurt a.M. und dem BGH steht den Klägern kein Anspruch aus dem Urheberrechtsgesetz zu, da der urheberrechtliche Schutz des ursprünglichen Tischgestells, der vor allem auf seinen diagonalen Kreuzstreben beruhte, nicht mehr gegeben ist, wenn durch die Herstellung eines neuen Tisches ein neuer Gesamteindruck entsteht. Außerdem liegt keine Entstellung des Originaltisches vor, da die Klage gegen den Vertrieb des neuen Tisches gerichtet ist und deren Herstellung nicht durch regelmäßige Zerlegung und Neuzusammensetzung des Originaltisches erfolgt. Dies geschah nur bei dem ersten Tisch und die Nachbauten sind damit so einzustufen, wie wenn der Originaltisch nur in der Vorstellung des Neuschaffenden zerlegt und das neue Tischgestell mit neuen Materialien hergestellt worden sei.

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08. September 2022

Blickfangwerbung kann nicht durch Fußnoten richtiggestellt werden

Sprechblase Werberecht
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 747/22

Eine Blickfangwerbung die eine objektiv unzutreffende Werbeaussage enthält, ist auch dann als irreführend einzustufen, wenn der erzeugte Irrtum durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote richtiggestellt wird. Dies bekräftigte das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss und wies folgerichtig die Berufung der Beklagten, einer Verkäuferin von Einbauküchen, zurück.

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20. Januar 2017 Kommentar

Verletzt die Domain „severins-sylt.de“ die Namensrechte der Kirchengemeinde „St. Severin“?

Leuchtturm in List auf Sylt am Ellenbogen
Kommentar zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 29.09.2016, Az.: 6 U 23/15

Registriert ein nichtberechtigter Dritter ein Kennzeichen, an dem ein anderer der Namensberechtigte ist, als Domainnamen, so genießt der Berechtigte grundsätzlich die Priorität der Registrierung mit der Folge, dass die Domain vom Nichtberechtigten freizugeben wäre. Doch wie verhält es sich, wenn der Name einer alteingesessenen Kirchengemeinde („St. Severin“) von einer unweit der dazugehörenden Kirche betriebenen Erholungsanlage („Severin*s Resort & Spa“) als Bestandteil für die Registrierung einer Domain verwendet wird? Die Lösung könnte grundsätzlich auch hier ganz einfach sein und sich wie eingangs erläutert darstellen. Allerdings gab es in dem Fall, der vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht verhandelt wurde, eine kleine Besonderheit. Denn anstelle des Wortes „Severin“ wurde als Domainname „Severins“ gewählt.

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24. November 2016

Zweimal „Severin“ ist einmal zu viel

Leuchtturm auf der Insel Leuchtturm und Sylt mit Meer im Hintergrund
Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 29.09.2016, Az.: 6 U 23/15

Die Sylter Kirchengemeinde „St. Severin“ im Ortsteil Keitum kann von der unweit entfernten Erholungsanlage „Severin*s Resort & Spa“ Unterlassung im Hinblick auf die Verwendung des Namensteils „Severin“ verlangen. Dabei ist es ohne Belang, dass die Namen jeweils mit Zusätzen wie „St.“ bzw. „Resort & Spa“ versehen sind, da diese Zusätze nur beschreibender Art sind und für den Gesamteindruck außer Betracht zu bleiben haben. Infolge der identischen Namensführung entsteht der Eindruck, dass die beiden Einrichtungen in organisatorischer oder wirtschaftlicher Verbindung stehen, denn auch gemeinnütze Einrichtungen können wirtschaftlich tätig sein. Deshalb führt die gleichnamige Bezeichnung zu einer Zuordungsverwirrung und damit zu einem Unterlassungsanspruch.

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16. November 2016

Ob eine Pendelleuchte Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte verletzt, hängt vom Gesamteindruck ab

verschiedene Lampen/Glühbirnen hängen von der Decke
Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.05.2016, Az.: I-20 U 85/15

Eine Pendelleuchte verletzt nicht schon deshalb Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte bzw. Urheberrechte einer anderen Pendelleuchte, wenn diese ihr in vielen Gesichtspunkten ähnlich ist. Vielmehr müssen ebenso die Unterschiede und insbesondere der Gesamteindruck der Leuchte beachtet werden, um eine etwaige Verletzung bejahen zu können.

Jedenfalls wird dann ein völlig anderer Gesamteindruck beim informierten Benutzer hervorgerufen, wenn die eine Leuchte eine strenge Zweiteilung mit einem klar abgetrennten Kugelsegment sowie ein Verhältnis der Länge des Korpus zum größten Durchmesser von 6:1 aufweist, wohingegen die andere Leuchte eine harmonische Einheit bildet, die eine kugelsegmentförmige Linse übergangslos aufnimmt und ein Verhältnis von 9:1 aufweist.

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13. September 2016

Schutzfähigkeit eines Zeichens, das aus kyrillischen Schriftzeichen besteht

Farbrolle mit blauer Farbe und dem kyrillischen Alphabet
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.07.2016, Az.: 6 U 143/15

Zwischen einer für Fleisch- und Wurstwaren eingetragenen, aus kyrillischen Schriftzeichen bestehenden Marke, die übersetzt „Schwiegermutter“ bedeutet, und einem Zeichen, das aus der Klagemarke und einem zusätzlichen kyrillischen Wort, das auf Deutsch „satt“ heißt, zusammengesetzt ist, besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Gesamteindruck des kombinierten Zeichens wird nicht durch das kyrillische Wort „Schwiegermutter“ geprägt, diesem Wort kommt außerdem keine selbständige kennzeichnende Stellung zu.

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18. August 2016

Sportschuh mit zwei Streifen: adidas geht erfolgreich gegen Unionsbildmarke eines Mitbewerbers vor

verschiedene Designs für Schuhe
Pressemitteilung Nr. 17/16 des EuGH zum Beschluss vom 17.02.2016, Az.: C-396/16 P

Zwischen der von adidas eingetragenen Bildmarke eines Schuhs mit den bekannten drei Streifen, welche seitlich im gleichmäßigen Abstand von unten links nach oben rechts aufgebracht sind und der Bildmarke eines Schuhs, die lediglich zwei seitliche Streifen zeigt, hierbei allerdings von unten links nach oben rechts führen, besteht trotz unterschiedlicher Anzahl und eines anderen Winkels der aufgebrachten Streifen Verwechslungsgefahr. Denn eine relevante Zuordnungsverwirrung setzt nicht zwingend Markenidentität voraus, Ähnlichkeit kann sich vielmehr auch durch den Gesamteindruck ergeben.

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30. Mai 2016

Schlecht lesbares Impressum stellt Wettbewerbsverstoß dar

Wörterbucheintrag Impressum
Urteil vom LG Dortmund vom 16.03.2016, Az.: 10 O 81/51

Der Herausgeber einer Werbebroschüre verstößt gemäß § 5 a UWG auch dann gegen seine Informationspflicht zur Identität des Unternehmens, wenn das erforderliche Impressum zwar auf dem Flyer vorhanden, jedoch durch die Art der Gestaltung für den durchschnittlichen Verbraucher nicht oder nur erschwert lesbar ist. Die Wahrnehmbarkeit dieser Angaben wird bereits dadurch beeinträchtigt, dass diese hochkant zum übrigen Text gedruckt sind. Befindet sich das Impressum zusätzlich an einer, für den Verbraucher unerwartbaren Position am äußersten Seitenrand und wird auch durch die Farbgestaltung keine Aufmerksamkeit erregt (hier: weiße Schrift auf hellblauem Hintergrund), so liegt in der Regel ein zu unterlassender Wettbewerbsverstoß vor.

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27. Mai 2016

Wort-/Bildmarke wird nicht allein durch Wort geprägt

Weißes Warenzeichen vor einem roten Hintergrund
Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.06.2015, Az.: I-20 U 42/14

Eine Wort-/Bildmarke, die sich aus einem beschreibenden Wort und einer grafischen Gestaltung zusammensetzt, wird nicht allein durch die Benutzung des Wortes verletzt, da der beschreibende Wortbestandteil mangels isolierter Schutzfähigkeit ohne Verkehrsdurchsetzung keine Prägung des Gesamteindrucks bewirken kann.

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29. April 2016

Zum designrechtlichen Schutzumfang einer Handyhülle

Handyhüllen_schwarz_rot_weiß
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2016, Az.: 6 U 34/15

Der Schutzumfang des Designs einer Handyhülle bestimmt sich neben dem Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Designs, auch nach dem vorbekannten Formenschatz an Handyhüllen. Aus der zwangsweise vorhandenen Ähnlichkeit verschiedener Schutzhüllen zum gleichen Handytyp ergibt sich gegenüber dem Entwickler eines neuen Designs ein nur geringer Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Handyhülle, welcher den Schutzbereich bestehender Designs insoweit reduziert, dass bereits geringfügige Unterschiede beim informierten Benutzer einen anderen, vom Designschutz nicht mehr gedeckten Gesamteindruck hervorrufen können.

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