Inhalte mit dem Schlagwort „Gesamtprägung“

15. April 2016

Zwischen den Marken „Grillstar“ und „Grillstar.de“ besteht keine Verwechslungsgefahr

ein Steak liegt auf dem Grill
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2015, Az.: 4 U 119/14

Eine Verwechslungsgefahr zweier (Wort-) Bildmarken scheidet dann aus, wenn sich die Zeichenähnlichkeit lediglich in dem Wortbestandteil „Grillstar“ erschöpft, die Ausgestaltung der Marken jedoch sowohl farblich als auch gestalterisch derart voneinander abweicht (überwiegend rote Farbe sowie Abbildungen eines Pfeils und einer Feuerschale einerseits, gelbe und schwarze Farbgestaltung sowie Sternenbogen andererseits), dass keine Ähnlichkeit ersichtlich ist. Durch die besondere grafische und farbliche Gestaltung erfahren die Marken erst ihre besondere Prägung und nicht bereits durch den übereinstimmenden Wortbestandteil „Grillstar“, der ohnehin für sich genommen jedenfalls für Waren und/oder Dienstleistungen aus dem Grillbereich keine Unterscheidungskraft besitzt.

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