Schutz einer Prestige-Damenhandtasche vor Nachahmung
Einer Damenhandtasche kommt auch dann wettbewerbliche Eigenart zu, wenn ihre, an sich vorbekannten und geläufigen, einzelnen Gestaltungsmerkmale in besonderer Weise kombiniert werden und sich die konkrete Ausgestaltung der Faltbarkeit der Tasche von anderen Modellen abhebt. Ihre Bekanntheit bei den maßgeblichen Verkehrskreisen steigert die Eigenart zudem. Übernimmt eine Nachahmung sämtliche prägenden Merkmale der Originaltasche, so ist das Anbieten und Bewerben der Tasche unlauter, weil dadurch die Wertschätzung des Originals unangemessen ausgenutzt wird.