Inhalte mit dem Schlagwort „geschäftliche Handlung“

22. September 2015 Top-Urteil

Eingeschränkte Haftung des Betreibers eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

Tafel mit der gelben Überschrift "Hotel" mit einer Skala zur Vergabe der Anzahl an Sternen, Haken bei einem Stern
Urteil des BGH vom 19.03.2015, Az.: I ZR 94/13

a) Zwischen dem Betreiber eines Hotels und dem Anbieter eines Online-Reisebüros, das mit einem Hotelbewertungsportal verknüpft ist, besteht im Hinblick auf den Betrieb des Hotelbewertungsportals ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Zwischen der vorteilhaften Wirkung des Hotelbewertungsportals für die Attraktivität des Online-Reisebüros und dem Absatznachteil, der einem Hotelbetreiber aus einer im Bewertungsportal verzeichneten negativen Hotelbewertung zu erwachsen droht, besteht eine für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses hinreichende Wechselwirkung in dem Sinne, dass der Wettbewerb des Online-Reisebüros gefördert und derjenige des Hotelbetreibers beeinträchtigt werden kann.

b) Der Betreiber eines Hotelbewertungsportals macht sich erkennbar von Dritten in das Portal eingestellte Äußerungen nicht im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG als Tatsachenbehauptung zu Eigen, wenn er die Äußerungen nicht inhaltlich-redaktionell aufbereitet oder ihren Wahrheitsgehalt überprüft, sondern die Anwendung eines automatischen Wortfilters sowie ggf. eine anschließende manuelle Durchsicht lediglich dem Zweck dienen, gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Einträge (etwa Formalbeleidigungen oder von Hotelbetreibern abgegebene Eigenbewertungen) von der Veröffentlichung auszuschließen. Eine inhaltlich-redaktionelle Bearbeitung stellt es mangels inhaltlicher Einflussnahme nicht dar, wenn die von Nutzern vergebenen "Noten" durch die Angabe von Durchschnittswerten oder einer "Weiterempfehlungsrate" statistisch ausgewertet werden.

c) Durch die Aufnahme von Äußerungen Dritter in ein Hotelbewertungsportal werden fremde Tatsachenbehauptungen nicht im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG "verbreitet", sofern der Betreiber des Portals seine neutrale Stellung nicht aufgibt und spezifische Prüfungspflichten nicht verletzt. Der Betreiber verlässt seine neutrale Stellung nicht, wenn er Nutzerangaben statistisch auswertet oder einen Wortfilter sowie ggf. eine manuelle Nachkontrolle einsetzt, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sicherzustellen. Spezifische Prüfungspflichten verletzt der Betreiber einer Internet-Bewertungsplattform erst, wenn er - nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist - die betroffene Angabe nicht unverzüglich sperrt und keine Vorsorge trifft, dass sie auch zukünftig unterbleibt.

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08. Mai 2023 Kommentar

Gespeicherte Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar

Internetdomain in Browserfenster.
Kommentar zum Urteil des LG Karlsruhe vom 16.02.2023, Az.: 13 O 2/23 KfH

In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.

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23. August 2021

Äußerungen über Fernsehsendungen – geschäftliche Handlung?

Netflix Tablet
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.07.2021, Az.: 6 W 64/21

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass es sich bei kritischen Werturteilen eines Wissenschaftlers zu einer „True-Crime-Fernsehsendung“ um keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.1 UWG handelt. Die Anmerkungen sind insbesondere dann hinzunehmen, wenn sie dazu dienen, die Allgemeinheit darüber zu unterrichten, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie wissenschaftlichen Standards nicht genügen.

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03. Mai 2021

Influencerin muss alle Beiträge als Werbung kennzeichnen

Instagram App Zeichen auf Screen
Urteil des LG Köln vom 21.07.2020, Az.: 33 O 138/19

Eine Influencerin muss bei Instagram auch solche Beiträge als Werbung kennzeichen bei denen sie Unternehmen markiert, ohne dafür für diesen eine Gegenleistung zu erhalten. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich auch um eine geschäftliche Handlung, wenn keine Werbeverträge zwischen der Influencerin und den entsprechenden Unternehmen besteht. Mit den streitgegenständlichen Beiträgen fördere die Influencerin sowohl die fremden Unternehmen, als auch ihr eigenes als Influencerin, da sie sich so als potentielle Werbepartnerin präsentiere. Daher komme es auch nicht darauf an, ob die Influencerin in den konkreten Fällen Entgelte für die Beiträge erhalten habe.

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12. April 2021

Irreführung durch Kanalbeschreibung auf YouTube?

Frau zegt ein Video auf dem Laptop
Urteil des OLG Hamburg vom 13.08.2020, Az. 3 U 171/19

Auch die Kanalbeschreibung eines YouTube-Kanals stellt, wenn sie werbliche Angaben enthält, eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. Das gilt auch wenn ansonsten sämtliche Inhalte des Kanals gelöscht wurden. Eine Irreführung liegt solange vor, wie die unrichtige Werbeangabe vorhanden und geeignet ist, den Verkehr in die Irre zu führen. Es ändert sich also nichts, wenn die angesprochenen Verkehrskreise im Einzelfall hätten erkennen können, dass der Kanal aufgelöst wird.

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11. November 2020

Irreführendes Desinfektionsmittel: 99,99 % nicht nachweisbar

Desinfektionsmittel Spray
Urteil des LG München I vom 07.09.2020 (Az.: 4 HK O 9484/20)

Die Aussage, ein Desinfektionsmittel würde 99,99 % aller Bakterien und Viren aus der Raumluft beseitigen können, wurde vom LG München I für irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG erklärt. Der mit dieser Aussage werbende Hersteller konnte nach dem substantiierten Angriff dieser Aussage durch einen Konkurrenten keine, die Richtigkeit seiner Behauptung stützenden, Umstände hervorbringen. Die Konkurrenz hatte sich in ihrem Antrag darauf gestützt, dass die Aussage nicht zu belegen sei, da es kürzlich erstmalig überhaupt gelungen sei, die Viruslast in der Luft darzustellen.

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16. September 2020

Gewährung eines „Sofortbonus“ irreführend bei Nichteinhaltung der Frist

Bonus auf Würfel vor Münzstapeln
Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2020, Az.: 6 U 282/19

Wird mit der Gewährung eines "Sofortbonus" geworben, ist dieser innerhalb einer bestimmen Frist zu bezahlen. Zur Begründung führt das OLG Köln an, dass bereits der Name des Bonus auf eine schnelle Auszahlung hinweise. Die Nichteinhaltung der Frist führe deshalb zu einer Täuschung der Verbraucher, die sich gerade aufgrund der zeitlichen Komponente für den Geschäftsabschluss entschieden haben. Darüber hinaus dürfe die Kunden keine Pflicht zur Überwachung der rechtzeitigen Auszahlung treffen.

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28. August 2020

Influencerin muss Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen

Junge Frau hält zwei mit "FollowW und "Like" beschriftete Schilder in der Hand
Urteil des OLG Hamburg vom 02.07.2020, Az.: 15 U 142/19

Eine Influencerin hat vor dem OLG Hamburg Recht bekommen und muss nun gewisse Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen. Zuletzt hatte bereits Cathy Hummels in einem ähnlichen Rechtsstreit einen Sieg vor dem OLG München erzielt. Das hanseatische Oberlandesgericht bewertete die dem Streit zugrundeliegenden Beiträge der Influencerin zwar als geschäftliche Handlungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, es läge jedoch keine wettbewerbswidrige Handlung gemäß § 5 a Abs. 6 UWG vor, da aufgrund der Anzahl der Follower der Influencerin ausgeschlossen sei, dass die Verbraucher den kommerziellen Zweck der Postings nicht erkennen würden.

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07. August 2020

Cathy Hummels erzielt Sieg vor dem OLG München

Icon der App Instagram auf einem iPhone
Urteil des OLG München vom 25.06.2020, Az.: 29 U 2333/19

In dem Verfahren ging es um das Posten von Beiträgen, in denen verschiedene Unternehmen verlinkt wurden, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Der Kläger war der Auffassung bei diesen Beiträgen handele es sich um getarnte Werbung, umgangssprachlich auch Schleichwerbung genannt. Das Gericht sah dies nun allerdings anders: Hummels handele zwar auch als Unternehmerin, da sie mit dem Posten von Beiträgen auch den Zweck verfolge, ihre Aufmerksamkeit und Resonanz zu erhöhen um damit letztlich ihren eigenen „Marktwert“ zu steigern. Dieses allgemeine Interesse reiche jedoch nicht aus, um eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG anzunehmen. Die streitgegenständlichen Posts seien insoweit vergleichbar mit redaktionellen Beiträgen in Modezeitschriften, in denen ebenfalls Produkte beschrieben werden. Das OLG München hat jedoch die Revision zum BGH zugelassen, sodass der Rechtsstreit vielleicht höchstrichterlich geklärt werden wird.

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25. Mai 2020

Kennzeichnung von Zweigstellen auf Briefbögen

Mann unterzeichnet Dokument
Urteil des OLG Köln vom 17.01.2020, Az.: 6 U 101/19

Unterhält eine Kanzlei neben dem Kanzleistandort Zweigstellen, so sind diese auf dem Briefbogen als solche kenntlich zu machen. Werden die Zweigstellen in derselben Weise auf dem Briefbogen dargestellt wie der tatsächliche Standort, stellt diese eine irreführende Werbung dar. Grund hierfür sei, dass potentielle Mandanten zur Annahme kommen könnten, dass in jeder der genannten Städte eine Kanzlei betrieben wird. Daran ändere auch die Nennung einer Adresse nichts, da die angesprochenen Verkehrskreise diese lediglich als den Standort, an den der Schriftverkehr zu erfolgen hat, verstehen können.

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