Gegner dürfen genannt werden!
Urteil des LG Köln vom 30.11.2010, Az.: 33 O 200/10 Berichtet ein Anwalt auf seiner Homepage über einen von ihm betreuten Prozess, so handelt es sich nicht um eine geschäftliche Handlung, wenn lediglich der Name des Gegners, nicht aber der des Mandanten veröffentlicht wird.
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