Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer enthalten
Verfügt ein Unternehmen über eine geschäftlich genutzte Telefonnummer, so muss diese in der Widerrufsbelehrung angegeben werden, unabhängig davon, ob für die Annahme telefonischer Widerrufserklärungen Mitarbeiter eingesetzt bzw. verfügbar sind.