Widerspruch gegen Auskunft über Betriebsprüfung scheitert
Über das Internet Portal "Topf Secret" hatte eine Privatperson Auskunft über die lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen eines Marktes beantragt. Dagegen legte die Betreiberin des Marktes Widerspruch ein. Dieser scheiterte jedoch, denn nach dem Verbraucherinformationsgesetz hat jedermann einen Anspruch auf diese Informationserteilung, auch wenn sie über die Internetseite "Topf Secret" öffentlich gemacht werden könnten. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Marktes wären in diesem Fall auch nicht betroffen, sodass diese der Informationsherausgabe auch nicht entgegen stehen können.