Inhalte mit dem Schlagwort „Geschäftsname“

04. Juni 2013

Anforderungen an die Aufnahme Dienstleistender in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

Urteil des OLG Köln vom 13.02.2013, Az.: 11 U 136/11 Die Verpflichtung eines Anbieters gem. § 45m TKG, eine Eintragung des Kunden mit seinem Geschäftsnamen in ein allgemein zugängliches schriftliches und elektronisches Teilnehmerverzeichnis vorzunehmen, erschöpft sich nicht in der Weitergabe der Daten des Einzutragenden an die Herausgeber von Telefonverzeichnissen gem. § 47 TKG, sondern erstreckt sich auch auf die tatsächliche Eintragung. Der Anbieter kann sich nicht auf eine Unmöglichkeit der Eintragung berufen, solange er unter Mithilfe Dritter in der Lage wäre, diese zu leisten.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a