Geschmacksmuster eines LEGO-Bausteins wurde zu Unrecht für nichtig erklärt

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat das Geschmacksmuster eines Bausteins des LEGO-Spielbaukastens zu Unrecht für nichtig erklärt. Das EUIPO habe bei der Entscheidung zwar Merkmale des Bausteins wie dessen Noppenreihe oder seine rechteckige Form berücksichtigt. Diese Merkmale rühren jedoch von der technischen Funktion des Bausteins her, die den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels ermöglicht. Die mechanischen Verbindungsstellen von Kombinationsteilen stellen ein wichtiges und innovatives Merkmal dar, das ein wesentlicher Faktor für das Marketing ist und deshalb schutzfähig sein könnte. Das EUIPO hat weder geprüft, ob diese von LEGO geltend gemachte Ausnahmeregelung anwendbar ist, noch alle Erscheinungsmerkmale des Bausteins berücksichtigt.