Inhalte mit dem Schlagwort „geschützter traditioneller Begriff“

21. Oktober 2015

Bezeichnung „Superior“ auf dem Etikett eines deutschen Weines zulässig

viele nebeneinanderliegende Weinflaschen
Urteil des OVG Koblenz vom 10.09.2015, Az.: 8 A 10345/15.OVG

Das Wort "Superior", das in portugiesischer und spanischer Sprache für die Kategorie Wein geschützt ist, stellt auf dem Etikett eines deutschen Weines keine widerrechtliche Aneignung des geschützten traditionellen Begriffes dar, wenn dieser für einen deutschen Wein in deutscher Sprache verwendet wird und das Etikett auch im Übrigen in deutscher Sprache beschriftet ist. Die Angabe "Superior" in deutscher Sprache auf dem Etikett ist auch keine falsche oder irreführende Angabe, da für einen durchschnittlich informierten Verbraucher keine Verwechslungsgefahr vorliegt.

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