Zulässigkeit von Werbe-Emails
Urteil des LG Hagen vom 10.05.2013, Az.: 1 S 38/13 Die Wiederholungsgefahr wird bei Zusendung rechtswidriger Werbe-Emails nicht dadurch beseitigt, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beschränkt auf die Nutzung bestimmter Email-Adressen abgegeben wird. Es besteht vielmehr das Erfordernis an ein allgemeines Verbot, unaufgefordert im geschäftlichen Verkehr ohne Einverständnis per Email Werbung jeglicher Art zu versenden.
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