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19. März 2015

Erhebung von Rundfunkgebühren ist nicht verfassungswidrig

Ordner mit der Beschriftung "Rundfunkgebühren" auf offenem Ordner mit Geldscheinen
Urteil des OVG Münster, Pressemitteilung vom 12.03.2015, Az.: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14, 2 A 2423/14

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist nicht verfassungswidrig. Die Berufung dreier privater Kläger gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen wurde zurückgewiesen. Es handle sich insbesondere, trotz der allgemeinen Erhebung des Beitrags für jede Wohnung, nicht um eine Steuer, sondern eine Gegenleistung für die Möglichkeit Rundfunk zu empfangen, von der in einer Wohnung typischerweise Gebrauch gemacht würde. Außerdem verstoße der Beitrag weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, noch gegen das Persönlichkeitsrecht.

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