LG Düsseldorf: Webdesign einer Internetseite kann geschmacksmusterrechtlich geschützt sein
Oftmals wird großer Wert auf das Webdesign einer Internetseite oder eines Online-Shops gelegt. Umso ärgerlicher ist es für den Inhaber des Designs, wenn er darauf aufmerksam wird, dass das für seine Internetseite entwickelte Webdesign von einem Dritten einfach übernommen wird, ohne dass dieser dafür eine Erlaubnis eingeholt hat. In diesem Fall stellt sich oftmals die Frage, ob gegen den Dritten, der das Webdesign einfach ohne Erlaubnis kopiert hat, Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht werden können.